Musikfirma nicht auskunftsberechtigt
Nach einem Urteilsspruch des OLG Frankfurt muss ein Internetprovider einer Plattenfirma keine Benutzerdaten eines Nutzers herausgeben, nachdem dieser über einen ftp urheberrechtlich geschütztes Material angeboten hatte.
Der Provider könne bei Kenntnismachung des Verstosses den Benutzer sperren, aber da er sich nicht aktiv an der Urheberrechtsverletzung beteiligt habe, sei er auch nicht verpflichtet, entsprechende Informationen über den Rechteverletzer herauszugeben.