Filesharing-Abmahnungen bringen dem Empfänger neben den typischen Elementen vor allem eines: sehr viel Papier. Unter sechs Seiten Papier dürfte eher eine Seltenheit im bisherigen Abmahnwesen darstellen. Neben dem Anschreiben, einigen Seiten mit Paragraphen, einer Kostenaufstellung sowie einer Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung jedoch regelmäßig etwas viel Wichtigeres bei.
Eine sogenannte Vollmacht. Diese wird vom Rechteinhaber, der die Abmahnung ausspricht, unterzeichnet. Sie garantiert die Beauftragung des Rechtsanwalts, in dieser Sache agieren zu können. In der Vergangenheit war diese Vollmacht häufiger in der Diskussion. Dies lag in erster Linie daran, dass es sich meist um qualitativ mangelhafte Kopien handelte.
Die Kanzlei Dr. Damm & Partner macht in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufmerksam. Dieses bestätigt eine bereits zuvor ergangene Entscheidung der darunter liegenden Instanz, dem Landgericht Düsseldorf. Wie das Gericht festhält, kann ein Schuldner (also der Abgemahnte) eine Abmahnung zurückweisen, wenn dieser keine Originalvollmacht beiliegt.
Daraus resultierend müsse der Abgemahnte auch nicht die Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Gemeint sind hierbei die Anwaltskosten der Abmahnung. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine zuvor ergangene Entscheidung. In Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung sowie Rechtswirksamkeit der Abmahnung habe der Abgemahnte ein berechtigtes Interesse zu erfahren, "ob der Vertreter des Abmahners zur Abmahnung überhaupt bevollmächtigt" ist.
Für den abmahnenden Anwalt, konkreter dessen Mandanten bedeute es hingegen keinen übermäßigen Aufwand, dem Abmahnungsschreiben eine Original-Vollmacht beizulegen. Eine juristisch sicherlich korrekte Annahme. Bei der Menge an Abmahnungen, die versandt werden, dürfte so mancher Rechteinhaber nicht mehr viel anderes tun als nur noch Vollmachten zu unterzeichnen.
(via damm-legal, thx!)
(Bild via hsid, thx!)
| 3 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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havocologe am 10.11.2009 08:38:28: |
kleini76 am 10.11.2009 09:12:32: |
Gravenreuth am 10.11.2009 09:23:52: |