OLG D'dorf: Keine Abmahnung ohne Originalvollmacht

Firebird77 am Dienstag, 10.11.2009 07:02 Uhr

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Die Kanzlei Dr. Damm macht aktuell auf ein sehr interessantes Urteil aufmerksam, welches vom Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt worden ist.

Filesharing-Abmahnungen bringen dem Empfänger neben den typischen Elementen vor allem eines: sehr viel Papier. Unter sechs Seiten Papier dürfte eher eine Seltenheit im bisherigen Abmahnwesen darstellen. Neben dem Anschreiben, einigen Seiten mit Paragraphen, einer Kostenaufstellung sowie einer Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung jedoch regelmäßig etwas viel Wichtigeres bei.

Eine sogenannte Vollmacht. Diese wird vom Rechteinhaber, der die Abmahnung ausspricht, unterzeichnet. Sie garantiert die Beauftragung des Rechtsanwalts, in dieser Sache agieren zu können. In der Vergangenheit war diese Vollmacht häufiger in der Diskussion. Dies lag in erster Linie daran, dass es sich meist um qualitativ mangelhafte Kopien handelte.

Die Kanzlei Dr. Damm & Partner macht in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufmerksam. Dieses bestätigt eine bereits zuvor ergangene Entscheidung der darunter liegenden Instanz, dem Landgericht Düsseldorf. Wie das Gericht festhält, kann ein Schuldner (also der Abgemahnte) eine Abmahnung zurückweisen, wenn dieser keine Originalvollmacht beiliegt.

Daraus resultierend müsse der Abgemahnte auch nicht die Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Gemeint sind hierbei die Anwaltskosten der Abmahnung. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine zuvor ergangene Entscheidung. In Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung sowie Rechtswirksamkeit der Abmahnung habe der Abgemahnte ein berechtigtes Interesse zu erfahren, "ob der Vertreter des Abmahners zur Abmahnung überhaupt bevollmächtigt" ist.

Für den abmahnenden Anwalt, konkreter dessen Mandanten bedeute es hingegen keinen übermäßigen Aufwand, dem Abmahnungsschreiben eine Original-Vollmacht beizulegen. Eine juristisch sicherlich korrekte Annahme. Bei der Menge an Abmahnungen, die versandt werden, dürfte so mancher Rechteinhaber nicht mehr viel anderes tun als nur noch Vollmachten zu unterzeichnen.
(via damm-legal, thx!)
(Bild via hsid, thx!)

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vgwort
 
3 Reaktionen aus dem gulli:Board

havocologe am 10.11.2009 08:38:28:
Sollte damit etwa mal ein Urteil gegen die Contentlobby entstanden sein? Naja werden beteiligten jetzt wohl 2-3 1€ Jobber anheuern müssen zum Unterschrift leisten. Oder es kommen Schreiben wie "dieses Schreiben wurde Mittels automatischer Datenverarbeitung erstellt und ist ohne Unterschrift gült...

kleini76 am 10.11.2009 09:12:32:
bevor jetzt alle "Hurra" schreien und keine modUE mehr abgeben, wenn keine Vollmacht dabeilag: derartige Entscheidungen gibt es nur aus Düsseldorf (das aber schon seit Jahren). Alle anderen Gerichte, die regelmäßig mit sowas zu tun haben, sehen das genau entgegengesetzt. also: weiter Vor...

Gravenreuth am 10.11.2009 09:23:52:
OLG D'dorf: Keine Abmahnung ohne Originalvollmacht Das ist nichts neues, so hat das OLG Düsseldorf bereits vor 10 Jahren entschieden (OLG Report 2000,27). Dies ist aber eine Mindermeinung geblieben, die sich nicht durchgesetzt hat. Die Abmahnung hä...

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