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27. April 2005
Österreich Provider muss Filesharer-Daten herausgebenIP unterliegt dem Datenschutz, nicht aber dem Fernmeldegeheimnis Das Oberlandesgericht Wien hat einen Provider gezwungen, die Daten eines Tauschbörsennutzers herauszugeben: ein vorhergehendes Urteil hatte eine entsprechende Herausgabe abgelehnt. Eine österreichische Verwertungsgesellschaft kann somit die Herausgabe der Daten eines Filesharers an das zuständige Strafgericht erzwingen, welcher vergangenen Oktober für 21 Minuten über 3.800 Musikdateien in einer Tauschbörse angeboten hatte. Das Gericht berief sich weiterhin auf einen Paragrafen, welcher auch die Herausgabe der Daten an Dritte ermöglicht - sofern diese ein überwiegend rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität des Nutzers haben. Ähnlich, wie für Deutschland momentan gefordert wird, könnte die dem Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung dazu führen, dass in Österreich auch ohne entsprechenden Gerichtsbeschluß bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung Provider die Daten ihrer User direkt an private Organisationen herausgeben können bzw. müssen. Verwandte News
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