Nutzung von offenen WLAN-Hotspots neuerdings strafbar (23.2.)
Paderborner Polizei beschlagnahmt Notebook eines WLAN-Nutzers
"Die Werbung verschiedener Computerzubehörhändler und Internetprovider, die Internetzugänge per Funkverbindung anpreisen, hat ein Auszubildender am Montag wohl missverstanden. Polizeibeamte erwischten den 19-jährigen in der Gieferstraße, wie er in seinem Auto mit einem Laptop auf dem Schoß einen fremden Internetzugang nutzte." - so schreibt die Paderborner Polizei in einer Pressemitteilung. Und fügt an, der Laptop des Azubis sei zur Ermöglichung weiterer Recherchen beschlagnahmt worden.
Pikant ist jedoch, dass das genutzte WLAN in keiner Weise gegen die Mitbenutzung abgesichert war - dass hier Leistungen erschlichen und Daten ausspioniert wurden, wird eben pauschal angenommen. In einer Zeit, in der offene Bürgernetze beileibe kein Versehen, sondern durchaus auf dem Weg zu einer verbreiteten Erscheinung sind, über die beispielsweise die c't bereits 2002 berichtete, sollte die Vorgehensweise der Polizei einerseits und das völlig unreflektierte Verbreiten der Botschaft, jedes offene WLAN sei per se zur Nutzung durch Dritte nicht freigegeben andererseits doch stark hinterfragt werden. Denn, wie intern.de schreibt: "Man muss also nicht gleich jedes Notebook sicherstellen, dass nicht an einem Patch-Kabel hängt. Oder will man es in Kauf nehmen, dass polizeiliche Willkür zum Regelfall wird?"