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07. Juni 2006

Norwegen iTunes-AGB sind illegal

Der norwegische Ombudsmann für Verbraucherangelegenheiten entschied heute, dass die AGB des iTunes-Musikshops gegen norwegisches Recht verstoßen. Der Verbraucherschutz feiert die Entscheidung als Sieg der Kunden gegenüber einer restriktiven und verbraucherfeindlichen Shoppingplattform. Bis zum 21. Juni muss iTunes die AGB nachbessern.

Gegen die AGB von iTunes Norwegen hatte der Verbraucherschutz Anfang des Jahres Beschwerde eingelegt. Die jetzige Entscheidung bestätigt die Vorwürfe, die dem restriktiven Shoppingportal gemacht werden. Die Vertragsbedingungen, zu denen iTunes Musik verkauft, verstoßen gegen norwegisches Handelsgesetz.

Beanstandet wird, dass iTunes sich das Recht vorbehält, die Rechte des Kunden an der gekauften Musik nachträglich zu ändern sowie dass sämtliche Haftung ausgeschlossen wird für Schäden, die durch die iTunes-Software entstehen. Dass der Vertrag mit dem Kunden nach englischem Recht zustandekomme, sei ebenfalls unzulässig.

Torgeir Waterhouse, Berater des norwegischen Verbraucherschutzes kommentiert:

"Die digitalen Rechte der Verbraucher sind für eine lange Zeit von der Industrie diktiert worden. Diese Entscheidung markiert den Beginn einer Auseinandersetzung, in der sie zurückerobert werden."

Für neu auf den Markt kommende Onlineplattformen hofft der Verbraucherschutz auf eine positive Signalwirkung des heutigen Urteils. Die jetzige Entscheidung dürfte die Gestaltung zukünftiger AGB mit beeinflussen und kundenfeindliche Bestimmungen erschweren. Waterhouse umreißt die nun anstehenden Ziele: im Visier der Verbraucherschützer steht wenig überraschend Apples' restriktiver Kopierschutz.

"Wir wollen, dass der Ombudsmann eine offensive und kundenfreundliche Linie in den Punkten vertritt, in denen noch keine Einigung erzielt werden konnte. Das betrifft insbesondere technische Aspekte (DRM) der Vertragsvereinbarungen. Die verbreitete Verwendung von DRM und dessen juristische Absicherung hat die Balance in der Regulierung des Copyright zerstört. Es ist wichtig, dass solche technischen Restriktionen keine unausgewogenen Vertragsbedingungen zwischen Industrie und Verbrauchern erzeugen."

  • Der norwegische Ombudsmann für Verbraucherangelegenheiten entschied heute, dass die AGB des iTunes-Musikshops gegen norwegisches Recht verstoßen. Der Verbraucherschutz feiert die Entscheidung als Sieg der Kunden gegenüber einer restriktiven und verbraucherfeindlichen Shoppingplattform. Bis zum 21. Juni muss iTunes die AGB nachbessern. Gegen die AGB von iTunes Norwegen hatte der Verbraucherschutz Anfang des Jahres Beschwerde eingelegt. Die ...

    gullinews am 07.06.2006 16:10
  • Und weil´s so schön ist, gibts von mir einen hinterher: Heise Online Scheinbar begreift man, dass KUnden keine Diebe sind. Spät, aber immerhin.

    DasFragezeichen am 07.06.2006 18:06
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