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14. Juni 2005

Nochmals VG Düsseldorf NRW darf weiter zensieren

Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen

2002 wies die Bezirksregierung Düsseldorf die Sperrung mehrerer in den USA gehosteter Naziseiten an, wogegen die Provider klagten, die die Sperrungen vornehmen mußten. Bereits im März wies das Verwaltungsgericht Köln eine entsprechende Klage zurück, nun entschied das VG Düsseldorf nochmals im selben Sinn.

Die letzten Worte bezüglich der Internetzensur in Deutschland dürften dennoch noch nicht gesprochen sein: So wurde beispielsweise der Netzaktivist Alvar Freude zwar vom Amtsgericht Stuttgart des Verstoßens gegen entsprechende Linkverbote für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verpflichtet, das Berufungsverfahren beginnt jedoch heute - und ein Verweis des Verfahrens an den Bundesgerichtshof scheint durchaus möglich.

Auch im Fall der umstrittenen Webzensur in Nordrhein-Westfalen ist das nun ergangene Urteil der VG Düsseldorf möglicherweise nur ein Etappensieg der Zensoren. Ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde beim Abschluß des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln ausdrücklich zugelassen. Mit einer Neuverhandlung in der nächsten Instanz ist bislang somit in allen momentan anstehenden Verfahren noch zu rechnen.

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