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28. Juni 2008

Niederlande Download von geschütztem Material nun auch illegal

Der Verband der Hersteller von CD- und DVD-Rohlingen, welcher gegen die Stiftung zur Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf Datenträger geklagt hatte, musste nun eine Niederlage vor Gericht einstecken, welche mitunter weitreichende Folgen haben wird. Das Gericht widersprach der Behauptung, dass nur der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material illegal sei. Der Download sei entgegen lange vorherrschender Meinung auch illegal.

Bislang war es klar definiert, dass der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes in den Niederlanden nicht illegal ist. Diese Haltung war in zahlreichen Prozessen und sogar von Justizminister Hirsch Ballin vertreten worden. Durch dieses neuerliche Urteil könnte diese Auslegung jedoch komplett gestürzt werden. In zukünftigen Zivilprozessen ist demnach sicherlich mit einer Verwendung dieser Entscheidung zu rechnen, um auch Downloadern an den Karren zu fahren. Die Rechteinhaber feiern diese Entscheidung natürlich dementsprechend als großartigen Sieg gegenüber der Filesharer-Community. Angeblich wollen sie mit diesem Mittel jedoch nicht gegen Personen vorgehen, die geschütztes Material widerrechtlich downloaden. Daran habe man angeblich keinerlei Interesse. Vermutlich sollen jedoch die Provider mit dieser Entscheidung konfrontiert werden, um sie zur Kooperation zu bewegen, da diese den illegalen Download schlussendlich ja zulassen würden. Das in Frankreich angestrebte "Three-Strikes" System, wonach ein Filesharer nach drei Verstößen quasi vom Netz getrennt wird, findet auch in den Niederlanden zahlreiche Anhänger, wenngleich man dort bei der Entwicklung eines solchen Systems noch weit hinterher hinkt.

Auch Mininova, welche eines der größten Torrent-Verzeichnis anbieten, könnten von der niederlandeGerichtsentscheidung betroffen sein. Mehrmals bereits versuchte der niederländische Verband der Rechteinhaber, BREIN, diesen habhaft zu werden. Nun scheint man endlich ein wirksames Mittel an der Hand zu haben, mit welchem man gegen Mininova vorgehen könnte. Die "Mühlen der Justiz" werden also auch in Zukunft mahlen müssen.

 

(via intern thx!)

(Bild via wdr thx!)

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