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08. März 2005

Neue Raubkopiererinnen - Kampagne der Filmindustrie sie lernen es nicht

Eine kleine Klärung der Propaganda-Begriffsverwirrung

Raubkopiererin
Die Raubkopiererin

"Auch Raubkopiererinnen sind Verbrecherinnen", titelt die Zukunft Kino Marketing GmbH anläßlich des Weltfrauentags die neue Anzeigenkampagne ihres Hart aber gerecht - Propagandaprogramms, und schreckt auch sonst vor wenig Unsinn zurück.

Dass der sinnfreie Begriff der "Raubkopie" immer noch verwendet wird, mag man dem Programm nachsehen - leider hat er inzwischen auch Verwendung in Kreisen gefunden, die besser wissen sollten, dass Kopien in der Regel nicht als "Raub" erfolgen, jener definiert gewöhnlich dadurch, dass jemand "...mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen...". Wo die Kinowirtschaft die Legionen misshandelter und bedrohter Filmvorführer hernehmen will, die bei den Millionen beklagter "Raubkopien" eigentlich in Scharen herumspringen müssten, bleibt süßes Geheimnis.

Es kommt noch besser. "...7,1 % der deutschen Frauen brannten in 2004 Filme auf DVDs und CDs - in absoluten Zahlen sind das fast drei Millionen. Höchste Zeit, auch der weiblichen illegalen Filmnutzung zu verdeutlichen, dass Raubkopieren eine Straftat ist, meint Dr. Elke Esser...", schreibt es auf hartabergerecht.de, und wirft munter legal erstellte Privatkopien und illegal erstellte Kopien in einen Topf. Wer einen Film auf DVD oder CD brennt, handelt illegal, wird suggeriert. Dass man als Kinogänger mittels peinlicher Werbespots als potentieller Krimineller verunglimpft wird, ist man ja schon gewohnt - dass jeder Ersteller von Privatkopien inzwischen ebenfalls kriminalisiert wird, musste da ja kommen.

"Raubkopiererin" - welchen Raub sie wohl kopiert hat?

Das Plakat der neuen Propagandamaßnahme zeige eine "Raubkopiererin". Was auch immer das sein mag, die einzig schlüssige Definition einer "Raubkopie" besteht darin, dass eine Person einen Raub beobachtet und anschliessend diesen Raub "kopiert", d.h. nachahmt. Wobei der Raub als solcher strafbar wäre, die Nachahmung an sich aber nicht und wohl kein Räuber auf die Idee käme, für seine Raubmethoden Lizenzgebühren von Nachahmern einzufordern. Das wird demnach wohl nicht gemeint gewesen sein. Aber was dann?

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