Ein Bundesbürger stellte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den Antrag, die die Verträge zwischen BKA und den bereits sperrenden Internet-Providern einzusehen. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt.
Begründet wird diese Ablehnung, wie aus dem Antwortschreiben des BKA hervorgeht, mit einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" beim Offenlegen der Dokumente. Nach einer Erläuterung der von der Bundesregierung angenommenen Bedeutung von Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet heißt es: "In den diesbezüglich zwischen dem Bundeskriminalamt und verschiedenen ISPs geschlossenen Verträgen werden Prozesse festgehalten, beispielsweise in welchen Zeiten und mit welchen technischen Abläufen die Listen den Providern zur Sperrung zugänglich gemacht werden. An Hand dieser Informationen könnten mögliche Täter ihre kriminellen Handlungen ausrichten, womit die öffentliche Sicherheit gefährdet wird."
Zudem, so die Argumentation, stellten die Verträge "geistiges Eigentum des BKA und der Vertragspartner" dar und sind als solches geschützt. Außerdem sei "mit den einzelnen ISP Vertraulichkeit vertraglich vereinbart."
Insbesondere Gegner der Netzsperren fragen sich angesichts dieser Unwilligkeit, Transparenz zu beweisen, ob das BKA möglicherweise mehr zu verbergen hat, als es zunächst den Anschein hat. Konkrete Hinweise gibt es darauf nicht; es ist durchaus möglich, dass man auf Seiten der Behörden von den vorgelegten Argumenten wirklich überzeugt ist. Überprüfen aber wird man dies vorerst nicht können. Wahrscheinlich werden viele Bürgerrechtsaktivisten darauf hoffen, dass die Verträge bald auf inoffiziellen Wegen doch noch ans Licht der Öffentlichkeit kommen. (Annika Kremer)
(via fefe, thx!)
| 27 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Taphiriel am 13.05.2009 10:54:31: |
Willmaster1 am 15.05.2009 03:36:39: |
zEeoN am 15.05.2009 05:43:58: |