gulli: Narnia.mobi: Domain soll zurückgegeben werden

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
15. Juni 2008

Narnia.mobi Domain soll zurückgegeben werden

Eine schottische Familie erwarb 2006 die Domain narnia.mobi als Geburtstagsgeschenk für ihren Sohn. Die C.S. Lewis Company, welche die Rechte an den "Narnia" Werken besitzt, forderte nun die Herausgabe der Domain.

Ursprünglich planten Richard und Gillian Saville-Smith ihrem Sohn ein unvergessliches Geschenk zu machen. Dazu erwarben sie im Jahr 2006 zum 10. Geburtstag ihres Sohnes die Domain narnia.mobi, damit dieser sich eine @narnia.mobi E-Mail-Adresse einrichten konnte. Für die Domain bezahlten sie damals 70 Britische Pfund, was etwa 90 Euro entspricht.Nach einer Weile meldete sich die C. S. Lewis Company. Diese haben die Rechte an den "Narnia" Werken inne, weshalb sie die Aushändigung der Domain verlangten. Die Eltern verweigerten dies jedoch. Nun wurde ihnen eine Klageschrift zugestellt, deren Umfang 128 Seiten beträgt.

"Wir dachten es wäre eine großartige Überraschung für den Geburtstag unseres Sohnes, zeitgleich mit dem Erscheinen der Narnia Filme", so die Feststellung von Mrs. Saville-Smith, die sich dabei auf den bald erscheinenden Film "Die Chroniken von Narnia: Prinz Kaspian" bezieht. Die Kanzlei Baker & McKenzie war indes nicht bereit, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben.

"Unsere ganze Familie besteht aus Bewunderern von C.S. Lewis. Wenn er davon wüsste, würde er sich sicherlich im Grabe umdrehen!", fügte Mrs. Smith-Saville schlussendlich hinzu.

narnia Bis zum 23. Juni muss die Familie eine Stellungnahme abgeben, ob sie die Domain aushändigt und falls nicht, wieso. Alles in allem wird es dem Jungen sicherlich ein Geburtstagsgeschenk bleiben, dass er in Erinnerung behält, wenngleich der Hintergrund des Ganzen abermals eher erschütternd ist.

 

(via reuters thx!)

(Bild via fuenf-filmfreunde thx!)

  • 10 Kommentare zum Artikel
  • also langsam sollte doch mal mit dem blödsinn aufgehört werden, das ne domain zum markenrecht zählt. wer zuerst kommt mahlt zuerst, wenn die es verpassen sich die domain zu sichern ist das doch ihr problem. wenn jmd verwendung für die domain hat soll er sie auch benutzen dürfen, egal ob mans verwechseln kann oder nicht. schließlich tut das verwechseln keinem weh man bemerkt den fehler und trägt die richtige domain ein. mal nebenbei, wenn ...

    griever92 am 16.06.2008 19:31
  • Zitat: Zitat von griever92  im nächsten winter piss ich das buch zum film in denn schnee, mal sehen, ob sie das auch rausgerückt haben wollen^^

© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |