Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: Justizminister wollen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Providern

gullinews am Samstag, 14.06.2008 13:41 Uhr

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Nach der äußerst schwammigen und von vielen Juristen bemängelten Formulierung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber, zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, folgt jetzt ein erneuter Vorstoß seitens der Justizminister der Länder.

Aufgrund der enormen Belastung durch Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P Tauschbörsen legten die Justizminister der Bundesländer dem Gesetzgeber jetzt nahe, eine Möglichkeit für einen direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern zu schaffen.Ziel sei es dabei, so die Minister, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, die von der Content-Industrie mit zehntausenden Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen regelrecht überflutet werden. Die gegenwärtige Rechtslage sei "urheberfeindlich und belastet Staatsanwaltschaften und Staatskasse unnötig", war die Äußerung der nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter gegenüber der dpa.

Bezug nimmt die Ministerin dabei scheinbar auf den erst jüngst vom Bundesrat abgesegneten Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum. Laut den Justizministern soll ein Richtervorbehalt jedoch bei weiter reichenden Ermittlungen noch beibehalten werden. Bis diese Idee fällt, ist abzuwarten.

Aufgrund der schier endlosen Menge an angestrebten Strafanzeigen weigern sich inzwischen immer mehr Staatsanwaltschaften diesen nachzugehen, da man sich instrumentalisiert fühlt. Man sei zu einem Werkzeug für zivilrechtliche Ansprüche verkommen, da eine Strafanzeige der einzige Weg für die Rechteinhaber sei, an die mit der IP-Adresse verbundenen Personendaten zu gelangen.

(via heise thx!)

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34 Reaktionen aus dem gulli:Board

wolfkid am 16.06.2008 12:24:29:
Die Staatsanwaltschaften, welche von uns allen finanziert werden, sollen vom Abmahn-Unfug entlastet werden. Daraus wird aber nichts, wenn es trotzdem noch einen Richtervorbehalt gibt. Entscheidet halt jemand anderes über die Herausgabe der Daten. Und ein Richter möchte ja auch gerne...

.nfo am 18.06.2008 09:23:45:
*hust* Du zahlst dann ja die Kosten für die Einstweilige Verfügung? Nicht wenn ich unschuldig bin! Sollen sie mich doch verklagen, dann möchte ich mal die Beweise sehen! Achja eine IP ist definitiv kein Beweis!...

scorch am 06.07.2008 23:35:23:
Nicht wenn ich unschuldig bin! Sollen sie mich doch verklagen, dann möchte ich mal die Beweise sehen! Achja eine IP ist definitiv kein Beweis Sie wird aber als Beweis genommen. Wenn du nicht beweisen kannst dass du zum Zeitpunkt des Downloades nicht zu Hause warst dann bist du...

 

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