MySpace Selbstmord: Vorläufiger Freispruch für Lori Drew

gullinews am Freitag, 03.07.2009 02:31 Uhr (Rating: )

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Schon vor über zwei Jahren wurde Lori Drew angeklagt, nachdem sie auf MySpace unter Nennung falscher Namen ein 13-jähriges Mädchen schlussendlich in den Selbstmord trieb.

Die damals 47-jährige Lori Drew hat sich unter Angabe falscher persönlicher Daten als ein 16-jähriger Junge ausgegeben und einen Flirt mit einem 13-jährigen Mädchen begonnen. Das psychisch labile Mädchen beging Selbstmord, nachdem der mutmaßliche 16-jährige Junge die Beziehung beendete (gulli:news berichtete). Das perfide an der Situation ist, dass Drew von der psychischen Verfassung der 13-Jährigen wusste und diese scheinheilige Strategie anwendete, um herauszufinden, ob sie Gerüchte über ihre eigene Tochter verbreitete. Damals befand sie eine Jury für schuldig. Dieser Schuldspruch, beziehungsweise die Klage, wurde nun vom Richter nun "vorerst" abgewiesen.

Der Staatsanwalt versuchte, in Anlehnung an "Hacker-Prozesse", über einen Verstoß der Nutzungsordnung von MySpace der Täterin den Prozess zu machen. Doch schon zu diesem Zeitpunkt war man sich darüber unklar, ob dies überhaupt möglich ist, da es keine Rechtvorschriften gibt, die für so einen Fall gemacht wurden. Auch ein Gesetzesentwurf, der aufgrund dieses Falls zustande kam, erntete reichlich Kritik (gulli:news berichtete), da schon jedwede Aussage über elektronische Kommunikation, sei es E-Mail, SMS oder ein Soziales Netzwerk, als "Mobbing" ausgelegt werden könnte und damit die Kommunikationsfreiheit maßgeblich eingeschränkt würde.

Jetzt wies der Richter die Klage in diesem Fall zurück. Ursprünglich war eine Strafe in Höhe von 300.000 Dollar, beziehungsweise bis zu drei Jahren Haft, vorgesehen. Der Richter will noch eine Ordnungswidrigkeit für den Verstoß gegen die Nutzungsordnung von MySpace vorsehen, doch aus diesem Verstoß eine Haftstrafe zu fordern geht ihm zu weit - vor allem, da dieses als Präzedenzfall gelten würde. Aus Sicht des Richters sei es gefährlich, aus einem Verstoß gegen die MySpace-Nutzungsbedingungen eine Haftstrafe zu fordern, weil gegen Nutzungsbedingungen von Diensten dieser Art laufend verstoßen wird. (020200) (via Intern,USA Today, thx!)

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45 Reaktionen aus dem gulli:Board

hacKiD am 04.07.2009 15:30:32:
Du hast es erkannt und im Gegensatz zu dir ist LindenX sogar ein Stückchen weiter. Er sieht das ganze Sachlich und versucht Rückschlüsse aus dem Fall zu ziehen, um zu schauen wie solche Vorfälle vermieden werden können. Du hingegen schwingst hier gleich Fackel und Mistgabel ...

Abralas am 05.07.2009 03:34:38:
Die Frau gehört hinter Gittern, denn sie hat mit gezieltem Psychoterror auf eine psychisch labile Person eingeschlagen, die auch noch ein Kind war. Ich bin für eine Freiheitsstrafe und die Tochter sollte in einem Kinderheim untergebracht werden....

The | Commander am 05.07.2009 15:57:21:
Mal ganz ungeachtet dessen was die Frau getan hat: Wer entscheidet denn in deiner Welt wer "gut" und wer "böse" ist? Du? Und bist du, der du den Tod/ die ermordung eines anderen Menschen forderst dann nicht ebenso "böse"? Schließlich ist es doch böse jemandem das Leben zu ne...

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