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30. August 2005
Mutter vs. RIAA Anwalt sieht 100% GewinnchanceTrotzdem keine Entwarnung für Filesharer Der Fall Patricia Santangelo gegen die Musikindustrie findet bereits vor Verhandlungsbeginn große Resonanz, und auch auf Seiten des Gerichts scheint die fünffache Mutter auf viel Sympathie zu stoßen. Die RIAA fordert von Santangelo 7.500 Dollar Vergleichszahlung, weil auf ihrem Rechner via KaZaA Musikdateien getauscht worden wären. Die Karten der RIAA stünden indessen schlecht, so der inzwischen benannte Verteidiger Santangelos, Ray Beckerman. Ich denke, unsere Chancen auf einen Sieg im Fall Santangelo liegen bei 10. ... Die Klagen der Gegenpartei sind schwach, abwegig und unsinnig. Ich glaube, dass sie vor Gericht ausgelacht werden. Santangelo selbst sagte aus, sie habe überhaupt keine Ahnung, wer die Filesharingsoftware auf ihrem Rechner installiert hatte. Ihr Anwalt gab darüber hinaus zu bedenken, dass das einzige Beweismittel der Gegenpartei sei, dass unter einer bestimmten IP ein "Shared Folder" gelegen habe - während die Gerichte mehrfach verlangt haben, dass spezifische Kopiervorgänge ebenfalls belegt werden müssen, sollten solche überhaupt stattgefunden haben. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass diese Verteidigung nicht anerkannt werden würde, stünden zahlreiche weitere Punkte zur Verfügung, die gegen die klagende RIAA ins Feld geführt werden könnten. Nach anfänglichen Problemen, wer ihre Verteidigung übernehmen würde, steht hinter Santangelo nun Beckerman mit der New Yorker Kanzlei Beldock Levine & Hoffman, die versprochen haben, den Prozess zum halben Normaltarif für die fünffache Mutter auszufechten. Richterin McMahon macht aus ihren Sympathien für die Beklagte ebenfalls keinen Hehl - Sie selber Die Chancen stehen demnach gut, dass die RIAA publikumswirksam auf die Nase fällt. Eine Entwarnung für die Filesharer wird aber auch ein solches Urteil nicht bedeuten: zukünftige Klagen dürften von der Musikindustrie besser vorbereitet werden, die Verteidigungsstrategie Santangelos geht darüberhinaus klar in die Richtung, dass sie für das Filesharingprogramm auf ihrem Rechner nicht zur Verantwortung gezogen werden kann - nicht, dass der Tausch selbst legitim sei. Wenngleich ihr Verteidiger hierzu eine klare, wenngleich auch rein persönliche Meinung abgibt: Verwandte News
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