Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

gullinews am Dienstag, 08.04.2008 05:21 Uhr

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Am 11. April wird der Deutsche Bundestag über den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt.

Derzeit ist die Lage für die Urheberrechtsinhaber kompliziert: Wollen sie ihnen nur als IP-Nummer bekannte Tauschbörsennutzer abmahnen oder auf Schadensersatz verklagen, müssen sie zuerst Anzeige gegen den unbekannten Inhaber der IP stellen. Daraufhin kann die Staatsanwaltschaft mit einem Richterbeschluss die persönlichen Daten der Person anfordern, die hinter dieser IP steht. Auf diese Weise erfährt dann auch der Urheberrechtsinhaber die Kontaktdaten des Filesharers. Die Strafprozesse werden später meistens eingestellt, den Urheberrechtsinhabern geht es eigentlich nur um die Daten für den lukrativen Zivilprozess. Weil das mittlerweile auch die Gerichte mitbekommen haben, weigern sich mittlerweile einige, die Klagen der Urheberrechtsinhaber zu bearbeiten.

Dieser Situation will die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetz Abhilfe verschaffen. Dann sollen die Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten erhalten: Zum Beispiel den ISPs der Filesharer. Eigentlich sollte damit lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, doch der vorliegende Gesetzesentwurf geht weit über deren Vorgaben hinaus.

Das juristische Novum besteht dabei darin, das erstmals ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten eingeführt wird. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag erklärt die Problematik: "Bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat". Mit seiner Kritik steht der Fachanwalt für Strafrecht nicht alleine da.

Als Trost bleibt allein, dass es immer noch einer richterlichen Verfügung bedarf, um auf die Verkehrsdaten zugreifen zu können, hier hatte die Musikindustrie freie Hand gefordert. Außerdem sollen die Abmahnkosten für private Nutzer auf 50 Euro für eine Erstabmahnung gedeckelt werden. Eine weitere Einschränkung greift allerdings nicht, wie Jerzy Montag erklärt: "Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!" (Autor: Simon Columbus)

(Dank an Linkee für den Hinweis - News via Golem)

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126 Reaktionen aus dem gulli:Board

titus_shg am 16.04.2008 12:37:37:
Ich persönlich sehe aber die Hürde einer Genehmigung durch einen Richter durchaus als weit höher, denn eine Anordnung eines Staatsanwaltes. Letzlich ist es Jacke wie Hose. Entscheidend ist, wie der Richter das "gewerbliche Ausmass" (oder wie das jetzt heisst) definiert. ...

Chummer am 18.04.2008 10:43:18:
Wenn Deiner Meinung nach alle Richter blind unterschreiben brauchen wir eigentlich überhaupt kein Rechtssystem mehr, oder? Wieviele Beispiele in denen Richter ungesehen oder ohne zu prüfen einfach irgendwas genehmigt haben hättest du gerne? Auf ein solches Rechtsystem verzichte ich...

Moses am 18.04.2008 22:08:00:
Hi br-fl, worauf ich raus will? Ganz einfach, das Gesetz soll die Rechteinhaber stärken => Abmahnung erleichtern, damit die bösen Verletzer leichter bestraft werden können. Das ist der Grundgedanke des Gesetzes. Es steht dort nichts drin, was die Rechteverletzer irgendwie besser schützen könn...

 

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