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28. November 2007
Musikindustrie, Vorratsdatenspeicherung und Geschwätz von gestern Aus gegebenem Anlass...Eine kleine Rückerinnerung, falls aus der Aufweichung der Mautdatennutzung, den bereits geplanten Erweiterungen zur Online-Durchsuchung, noch ehe sie in Kraft getreten sind, der BKA- und Geheimdienstaktivitäten, die nur bei "schweren Straftaten" massiv Grundrechte beschneiden oder der Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum trotz faktisch nicht vorhandenem Nutzen nichts gelernt wurde. Musik- und Filmindustrie für Zivilklagen verwendet werden sollen. Nun sind die Speicherpläne laut einer wachsenden Zahl von Experten (und einigen Befürwortern aus den Reihen der SPD) verfassungswidrig, es sei aber dennoch an ein Statement des inzwischen einschlägig bekannten Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, erinnert. Dieser äußerte sich vor einem halben Jahr wie folgt:
"...auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen." Die Frage, wer solchen Schwachsinn erfindet, ist inzwischen wohl beantwortet. Unter anderem seine Kollegen aus den Landesparlamenten. Vorwärts, und nicht vergessen... Verwandte News
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Nach geltendem Recht dürfen auch meine Daten nicht von Internet-Dienstleistern zu Werbezwecken überall verteilt werden. Wenn ich dem aber vertraglich zustimme, ist das alles kein Problem mehr. Nur mal so als Beispiel... MfG Andy titus_shg am 05.12.2007 10:51
Na, weil du ja damit diese Rechte abtrittst, das stimmt. Es steht aber auch nirgends im Gesetz dass du deine Rechte nicht abtreten darfst, also kannst du das auch vertraglich regeln. Wenn aber eine Vertragsvereinbarung klar gegen geltendes Recht verstösst, und die Weitergabe der Daten an die MI käme hier ja fast einer Selbstanzeige gleich, so ist das schon ein ganz anderer Fall. iStone am 05.12.2007 13:13
Zitat: Zitat von iStone Na, weil du ja damit diese Rechte abtrittst, das stimmt. Es steht aber auch nirgends im Gesetz dass du deine Rechte nicht abtreten darfst, also kannst du das auch vertraglich regeln. Wenn aber eine Vertragsvereinbarung klar gegen geltendes Recht verstösst, und die Weitergabe der Daten an die MI käme hier ja fast einer Selbstanzeige gleich, so ist das schon ein ganz anderer ... titus_shg am 05.12.2007 13:43
Guckt Euch das hier mal an. Sowas darf doch alles nicht mehr wahr sein. Wo ist denn da noch die Verhältnismässigkeit? Aber sonst gut auf den Punkt gebracht! Zitat: .....Die Musikindustrie will an den Abmahnungen verdienen.......... MfG Andy titus_shg am 06.12.2007 23:48
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