gullinews am Mittwoch, 28.11.2007 15:00 Uhr
Bereits vor einiger Zeit forderte der Bundesrat eine Erweiterung der Nutzung von per Vorratsdatenspeicherung gesammelter Verbindungsdaten, die auch von Musik- und Filmindustrie für Zivilklagen verwendet werden sollen. Nun sind die Speicherpläne laut einer wachsenden Zahl von Experten (und einigen Befürwortern aus den Reihen der SPD) verfassungswidrig, es sei aber dennoch an ein Statement des inzwischen einschlägig bekannten Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, erinnert. Dieser äußerte sich vor einem halben Jahr wie folgt:
"...auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen."
Die Frage, wer solchen Schwachsinn erfindet, ist inzwischen wohl beantwortet. Unter anderem seine Kollegen aus den Landesparlamenten. Vorwärts, und nicht vergessen...
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iStone am 05.12.2007 13:13:21: |
titus_shg am 05.12.2007 13:43:23: |
titus_shg am 06.12.2007 23:48:33: |
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