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21. Juni 2008
MPAA Wir brauchen keine BeweiseDie Motion Picture Association of America scheint gegenwärtig erheblich am Rad zu drehen. Eine andere Erklärung kann es für deren Thesen über die Beweislast nicht geben. Eine Anwältin der MPAA äußerte sich gegenüber einem US-Bundesrichter, dass man von der mühsamen Beweislast befreit werden müsste. Bei einmaligem überdenken der Aussage von Rechtsanwältin Marie L. van Uitert könnte es einem eiskalt den Rücken hinunterlaufen. Eine Unschuldsvermutung im Sinne von "In Dubio Pro Reo" gibt es im zivilrechtlichen Bereich leider nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine "Beweise" ins Feld geführt werden müssten. Von dieser immensen Anstrengung wollte sich die Anwältin nun scheinbar generell befreit sehen, als sie sich gegenüber einem US-Bundesrichter äußerte, wie schwierig es sei an Beweise zu gelangen, um die Urheberrechtsverletzer dingfest zu machen."Es ist oftmals sehr schwierig und in einigen Fällen gar unmöglich, eindeutige Beweise für eine der modernen Urheberrechtsverletzungen zu finden. Dabei ist es, egal ob wir nun von P2P Netzwerken oder anderen modernen Quellen reden. Verständlicherweise bewahren Urheberrechtsverletzer keine Aufzeichnungen über ihre Taten auf."
(via the_inquirer thx!) (Bild via interactive.usc.edu thx!) Verwandte News
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Keine Macht den Drogen! Die MPAA Anwältin hat wohl zuviel Leim geschnüffelt? GFXman am 23.06.2008 02:26
Zitat: Zitat von wolfkid [...] Genau so ist ein "Raubkopierer" erst dann ein "Raubkopierer", wenn man ihm das Raubkopieren nachgewiesen hat. Im Strafrecht trifft das zu im Zivilrecht bist du "Raubkopierer" solange du nicht nachweisen kannst, dass du es nicht bist. Dass man aber dann bitte zumindest mal ein paar Beweise/Indizien Vorlegen muss um jemanden zu belangen sollte trotz dieses umgekehrten ... Mastacheata am 23.06.2008 18:23
Zitat: Zitat von Mastacheata Im Strafrecht trifft das zu im Zivilrecht bist du "Raubkopierer" solange du nicht nachweisen kannst, dass du es nicht bist. Dass man aber dann bitte zumindest mal ein paar Beweise/Indizien Vorlegen muss um jemanden zu belangen sollte trotz dieses umgekehrten Rechtsgrundsatzes eigentlich jedem Menschen klar sein (insbesondere solchen die in dem Fachgebiet arbeiten) Hmmm, ... titus_shg am 23.06.2008 18:44
Zitat: Zitat von titus_shg Ich kann doch auch nicht einfach behaupten, X hätte mein Auto demoliert und ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich nicht mal belegen kann, daß er das auch gemacht hat........ MfG Andy Genau deswegen halte ich eine Durchsetzung für unmöglich. In Deutschland muss immer noch die Schuld bewiesen werden... (obwohl auch ich schon ohne Beweise unschuldig ... Lord0fDarkness am 29.06.2008 17:17
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