gulli: MPAA vs. isoHunt.com: Verhandlungen dauern an
05. Mai 2008

MPAA vs. isoHunt.com Verhandlungen dauern an

Die Verhandlungen vor Gericht aufgrund der Klage der Motion Picture Association of America (MPAA) gegen die BitTorrent-Suchmaschine isoHunt dauern derzeit noch immer an. Die zentrale Frage dabei ist, ob das reine Angebot von Torrent-Dateien an sich schon als illegal anzusehen ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte tief greifende Auswirkungen auf den Ausgang aller nachfolgenden Verfahren in den USA haben.

Die MPAA arbeitet im Auftrag der großen Filmgesellschaften des Landes. Die US-amerikanische Organisation mit Sitz in Encino, Kalifornien kümmert sich dabei um die Altersfreigabe neuer Streifen und führte in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Anbieter von illegalen Kino-Mitschnitten. Die Versuche bei der Suchmaschine isoHunt die Stecker zu ziehen laufen bereits seit mehr als zwei Jahren. Zentrale Frage dieses Verfahrens wird erneut sein, ob das Angebot von .torrent-Files auf einer öffentlichen Website schon mit einem Vergehen gegen die Urheberrechte einher geht. Diese weisen als Metafiles oftmals auf urheberrechtlich geschützes Material hin, mit dessen Download hat die Suchmaschine an sich allerdings nichts zu tun.

Im April bat der Richter beide Parteien, sie sollen ihm bitte erklären, wie Filesharing via BitTorrent überhaupt funktioniert. Die MPAA sollte erläutern, welchen Anteil isoHunt an dem Vorgang haben soll. Vor über vier Wochen gab die MPAA Richter Wilson ein nicht öffentliches Statement ab und erläuterten darin, warum die beklagte Partei deren Meinung nach gegen das Urheberrecht der USA verstößt. Kürzlich hat Gary Fung, besser bekannt als IH, als Administrator von isoHunt in einer Stellungnahme darauf reagiert. Er sieht sich selbst im Gegensatz zu den illegalen Verkäufern von DVD-Rips nicht als Buhmann der Nation an. Die Funktionsweise seiner Website wäre der von Suchmaschinen wie Yahoo! oder Google sehr ähnlich. Zudem hätte er auf seinen Servern keine illegalen Inhalte gespeichert, lediglich die Links, die einen Download der fraglichen Dateien ermöglichen. Nur weil man indirekt über die Seite auf illegale Files zugreifen kann, wäre die Website an sich nicht illegal, so der Administrator und seine Rechtsanwälte weiter.

Doch an dem Versuch das eigene Verzeichnis mit Google zu vergleichen und so für legal zu erklären, das haben schon andere Vorgänger ohne Erfolg versucht. Das Problem an der Argumentation ist simpel: Ohne umfangreiche Datenbank, die mit unzähligen Torrents angereichert wurde, ist auch kein Download via BitTorrent möglich. Die MPAA kreidet Gary Fung an, er würde eine zentrale Datenbank unterhalten und so gegen geltendes Recht verstoßen. Fung wiederum verweist auf die dezentrale Funktionsweise von BitTorrent und versucht so die Argumentation der Kläger aus dem Weg zu räumen. Man hätte zudem keine Kontrolle über das P2P-Netzwerk und so auch keine Verantwortung über die Daten, die dort ausgetauscht werden. Sich selbst sieht man nur als einen relativ kleinen Teil der Kette an, die für den Vertrieb der Filme verantwortlich sei.

Ob dem Richter das als Gegenargument ausreicht? Auch dieser wird bemerken, dass der Weg von der Torrent-Datei zum Film nicht weit ist. Würde es der MPAA gelingen alle Dienste aus dem Netz zu verbannen, die in den USA Torrent-Dateien hosten, wäre den normalen Usern der Download von Filmmitschnitten ohne Zugang zu einer alternativen Quelle immerhin stark erschwert. Auch werden die Rechteinhaber argumentieren, dass auf isoHunt im Gegensatz zu z. B. LegalTorrents.com der Anteil Freier Software, Videos und Musik verschwindend gering ist. Man wird sicherlich auch darauf hinweisen, dass es keinerlei Bestrebungen gab, die eigene Datenbank "sauber" zu halten. Ohne frisch eingetroffene Raubmordkopien wären dem Betreiber die Besucher und damit auch seine Werbeeinahmen ausgegangen. filesharing, isohunt, bittorrent, data, meta, files, moviesAuch dies ein Unterschied zu Google, der beim Ausgang des Verfahrens eine Rolle spielen könnte.

(Via TorrentFreak)

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