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20. Dezember 2006
mp3flat.com Kein Ende nach GEMA-AbmahnungDie GEMA erwirkte vor einigen Tagen eine Abmahnung gegen den Online-Dienst mp3flat.com, der den Nutzern mitgeschnittene Musikstücke aus dem Radio zum Download anbot. Doch schon wenige Stunden nach der Abmahnung ist die Webseite mit geändertem Angebot wieder online und verspricht dem Nutzer das volle Musikvergnügen ohne rechtliche Fallstricke. Fast 30.000 Titel pro Monat zeichnete mp3flat.com pro Monat auf und stellte die Titel jedem Nutzer nach einer Registrierung zum Download bereit. Diese einfache und unkomplizierte Art des Musikdownloads fand großen Anklang in der Internet-Gemeinde, dieZugriffszahlen stiegen stetig. Nach einigen Wochen Betrieb nahm sich die GEMA des Projektes an und verschickte aufgrund massiver Lizenzprobleme eine Abmahnung an die Betreiberin mp3flat Limited. Dr. Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA: "Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden. Deshalb wird die GEMA allen Betreibern solcher illegaler Dienste, die den Schutz des geistigen Eigentums missachten, mit rechtlichen Mitteln entgegentreten. Verstärkt wird die GEMA aber die Zusammenarbeit mit denjenigen Online-Händlern vorantreiben, die sich mit ihren innovativen legalen Geschäftsmodellen für die Entwicklung des Online-Marktes für Musik einsetzen und damit für die Musikschöpfer neue Märkte etablieren." Die englische Betreibergesellschaft und auch der inzwischen zurückgetretene Geschäftsführer lenkten ohne Anfechtung der Abmahnung ein und verpflichteten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Aus dem völligen Abschalten des Dienstes im Sinne der Pressemitteilung der GEMA wurde allerdings nichts, der Dienst kehrte zurück. Im Sinne der Privatkopie wurde das Angebot grundlegend verändert. Es werden keine automatischen Mitschnitte mehr angeboten, jeder einzelne Titel muss vom Nutzer manuell aufgenommen werden, der Dienst stellt nur die technische Plattform zur Verfügung. Außerdem wurde die gesamte Werbung aus dem Portal gelöscht, um die generelle Kostenfreiheit sicherzustellen. "Unseres Erachtens ist dieses Vorgehen vom Recht auf Privatkopie gem. § 53 UrhG gedeckt", machen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE & BEUGER deutlich. Die Anwälte vertreten mp3flat.com in dem Rechtstreit gegen die GEMA. Für den Moment ist mp3flat.com in rechtlich grüner Zone, auf Dauer dürfte wohl die Finanzierung eines solchen Projektes eine große wirtschaftliche und rechtliche Hürde darstellen; schon mit einen Werbebanner sieht die GEMA die kommerziellen Absichten bestätigt. Nach solchen kurzweiligen und kontroversen Abmahnungen ist die Politik gefragt, einheitliche und für den Endverbraucher nachvollziehbare Gesetzesgrundlagen der Privatkopie zu schaffen. Verwandte News
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Zitat: Zitat von 100TB Nicht alles glauben und schreiben wenn man keine Ahnung hat. wer glaubt/schreibt denn was, der kein ahnung hat?? sebamed am 21.12.2006 09:14
Etwas mehr Details was denn Deiner Meinung nach falsch wiedergeben wurde, wäre sinnvoll. Vicious am 21.12.2006 09:40
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