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26. Mai 2008
MP3-Player Massive Preiserhöhung dank Urheberabgabe ?Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) stellt an diverse Firmen, wie beispielsweise Apple, überdurchschnittlich hohe Preisforderungen. Es soll durchgesetzt werden, dass jeder importierte iPod-Classic pro Gigabyte Speicher um einen Euro teuer wird. Durch die Erhöhung der Abgabensätze würde der MP3-Player aus dem Hause Apple am Ende etwa doppelt so teuer sein. Neben den mobilen Playern seien auch viele weitere Produktkategorien betroffen. Mit der Unterstützung der Verbraucher kann die ZPÜ bei diesem Vorhaben bestimmt nicht rechnen, denn wer ist schon bereit für einen modernen Musikspieler schlappe 200 Euro mehr zu bezahlen. Davon sollen aber nicht nur die iPods betroffen sein, auch andere Speichermedien sollen vom Preisaufschwung erfasst werden. Annähernd 16 Euro kämen bei einer 320-Gigabyte Festplatte zum regulären Verkaufspreis hinzu. Das entspricht dann einer Preissteigerung von satten 33 Prozent. Noch fließen die Vorhaben nicht in die Preisbildung seitens der Hersteller ein, bis zu den ersten Preissteigerungen wird es nach einer Einigung nicht lange dauern. Allgemein beträfe dies eine sehr breite Produktsparte, angefangen von Mp3- und Audiogeräten sowie den unterschiedlichsten Massenspeichermedien. CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder. Die treibende Kraft hinter diesem Vorhaben ist der zu Beginn 2008 in Kraft getretene 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Da nun natürlich auch die Importeure und Hersteller Druck machen und nicht ohne Grund Verkaufseinbußen befürchten, wird jetzt aktuell um jeden Cent und Euro verhandelt. Dieses Thema wird künftig für viel Unruhe und Diskussionen sorgen. Besonders Verbraucherschützer blicken dem Vorhaben kritisch und entzürnt entgegen. Sollte es zwischen der ZPÜ und den Herstellern zu keiner Einigung kommen, wird sich das Gericht dem Fall annehmen müssen. Der Konsens brennt ohnehin etwas unter den Nägeln, denn laut Gesetz müssen die Parteien bis Ende 2009 auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Stellt sich nur die Frage, ob wir Konsumenten in der Vergangenheit nicht schon oft genug zur Kasse gebeten wurden? (via netzpolitik.org, thx) Verwandte News
Trackbacks
http://www.heise.de/newsticker/Noch-...meldung/108485 tuht am 27.05.2008 20:08
Ich wandere in die Karibik aus Da kann man einfach nur am Strand sitzen und raubmordkopierte Musik hören, und dank .to interessierts garantiert niemanden The | Commander am 27.05.2008 22:46
Un man kann da Pirat werden obwohl man wie ein Buchhalter aussieht. Marco 001 am 28.05.2008 00:54
Kommt einfach alle nach Österreich. da hat der Oberste Gerichtshof zumindest etwas Hirn gezeigt : Quelle: www.aume.at Zitat: austro mechana und die übrigen Verwertungsgesellschaften waren der Überzeugung, dass nach dem geltenden UrhG auch für die Speichermöglichkeit auf Festplatten in Home PCs eine Vergütung zu entrichten ist. Schließlich hat eine Marktuntersuchung bereits für das Jahr 2003 ergeben, dass über 500 ... wuiii am 28.05.2008 17:28
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