Mit 13.045 Abmahnungen 14,25 Mio. Euro verdienen?

Firebird77 am Dienstag, 10.11.2009 08:37 Uhr

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Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch wird sehr umfassend im Kampf gegen Verletzer des Urheberrechts eingesetzt. Jüngst befasste sich das Landgericht Köln mit zwei Akten inklusive 13.000 IP-Adressen, für die der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch bewilligt wurde.

Die Menge der IP-Adressen beider Akten: abgerundet 13.000 Stück. Wie Rechtsanwalt Dominik Boecker von der Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte mitteilte, würde die erste Akte 1.739 IP-Adressen beinhalten. Die zweite Akte wäre ungleich dicker. In ihr schlummern 11.306 IP-Adressen. Erhoben wurden diese von einem Anti-Piracy Unternehmen, welches im Auftrag eines Rechteinhabers Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen ermittelt.

Für die Gewährung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wurde das Landgericht Köln angerufen. Diese mussten sich durch den Papierberg arbeiten, um ihn anschließend abzusegnen.

Welcher Rechteinhaber dahinter steckt und welches Werk durfte man uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht konkret mitteilen. Bei der ersten Akte handele es sich jedoch um einen aktuellen Kinofilm. Die weitaus dickere zweite Akte dreht sich um eine downloadbare "Top100-Charts" Sammlung. Es wäre fatal hier zu raten, obgleich insbesondere bei Musikabmahnungen ein deutscher Jurist für derartige Abmahnungen bekannt ist. Dass es sich dabei jedoch um diesen handeln könnte, ist schon aufgrund der Menge an IP-Adressen eher unwahrscheinlich.

Bemerkenswert sind jedoch andere Details, wie etwa der Erhebungszeitraum, in welchem die IP-Adressen abgegrast wurden. Allem Anschein nach ist es auch Jahre nach Beginn der Abmahnpraxis gegen Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen zu keiner signifikanten Veränderung im "Tauschverhalten" gekommen. So wurden vom 14.09.2009 bis zum 16.09.2009 üppige 1.739 IP-Adressen für die erste Akte erhoben - also innerhalb von drei Tagen.

Wer meint, dass es sich hier bereits um eine große Menge in kurzer Zeit handelt, kann eines besseren belehrt werden. Im Zeitraum vom 12.09.2009 bis 18.09.2009 wurden die IP-Adressen für die 2. Akte erhoben. Hier gelang es, innerhalb von sieben Tagen 11.306 IP-Adressen zu "erwirtschaften".

Bei einer solchen Menge können wir uns einer bestimmten Vermutung nicht erwehren. Die erhoffte Abschreckungspraxis der Abmahnung bleibt aus. Niemand scheint sich durch die drohende zivilrechtliche Verfolgung beeinträchtigt zu fühlen oder gar sein Tauschverhalten zu ändern. Ist dem wirklich so, oder lag es an der mangelnden Aufklärung der aktuell ermittelten Filesharer? Leider können wir diese Frage nicht beantworten. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Boecker wurden wir jedoch auch auf ein weiteres Detail hingewiesen.

Sollten alle Abgemahnten - also über 13.000 Personen - die Abmahnung vollständig bezahlen, käme man auf eine mehr als attraktive Summe. Für den pauschalen Abmahnungsbetrag des Kinofilms aus der ersten Akte würden die Einnahmen für etwa 1.700 IP-Adressen bei rund 750.000 Euro liegen. Für den ebenfalls pauschalen Abmahnungsbetrag bei der zweiten Akte verhält es sich aufgrund der größeren Menge an IP-Adressen (11.306) erheblich anders. Sollten alle Abgemahnten bezahlen, würde man 13,5 Millionen Euro einnehmen.
(via greyhills, thx!)
(Bild via twitpic by RA Boecker, thx!)

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vgwort
 
61 Reaktionen aus dem gulli:Board

p2p4ever am 12.11.2009 13:38:56:
Wer glaub das da soviel Geld fließen wird, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten....

Nabonidd am 14.11.2009 19:49:08:
Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht Dumm nur, dass gewerbliche Schutzrechte Individualrechte und kein "allgemeines Recht" (was das auch sein mag) sind. Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht Wer soll der Rechteinha...

Nabonidd am 29.11.2009 23:15:07:
Zu der Sache hätte ich gerne eine Antwort, von wegen ohne Mandanten geht eine Abmahnung nicht . . . jemand hier der sich besser auskennt und weiss wie das überhaupt gehen kann?...

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