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29. Juni 2007

Mikado Verfassungsbeschwerde gegen Rasterfahndung bei Kreditkartenkunden eingereicht

Lawblogger Udo Vetter hat wie angekündigt Verfassungsbeschwerde gegen die "Operation Mikado" eingereicht. Im Rahmen der Aktion wurden Millionen von Kreditkartenkunden auf Überweisungen für kinderpornografische Inhalte überprüft, dass es sich dabei um eine (verbotene) Rasterfahndung handelt, wurde von den Strafermittlern stets bestritten. Nach den jüngsten Debatten um Vorratsdatenspeicherung und Generalverdacht gegen G8-Kritiker ist die Auseinandersetzung um Mikado aktueller denn je.

Die Konten von Millionen Kreditkartennutzern wurden bei "Mikado" daraufhin überprüft, ob eine Buchung in bestimmter Höhe an ein bestimmtes Konto stattgefunden hat. Obgleich 22 Millionen Kunden betroffen waren und des Kaufs kinderpornografischen Materials verdächtigt wurden, hätte es sich jedoch externer Link in neuem Fenster folgtnicht um eine Rasterfahndung gehandelt, so das externer Link in neuem Fenster folgtLG Halle nach der ersten Beschwerde Vetters.

Nach der millionenfachen Durchleuchtung wurden immerhin 322 Verdächtige ermittelt, die darüber hinaus noch häufig zu Unrecht beschuldigt wurden. Ergebnislose Hausdurchsuchungen führten zum Protest gegen die Maßnahme - denn folgenlos blieben die Falschverdächtigungen nicht:

"Auch das sensibelste und ausgereifteste Überprüfungsverfahren der Masse kann immer Ausfälle haben. Und wenn hier ein völlig rechtschaffener Bürger aufgrund schlechter Ermittlungen fast die eigene Firma verliert, stimmt etwas im System nicht."

So der externer Link in neuem Fenster folgtVorwurf von Kritikern. Nun muss sich das Verfassungsgericht mit Vetters Beschwerde beschäftigen.

Dazu stehen in der Zwischenzeit eine ganze Menge weiterer Argumente gegen Maßnahmen wie "Mikado" zur Verfügung. Die Keule "Kinderpornografie", mittels der eben einmal 22 Millionen Kunden unter Generalverdacht gestellt wurden, läßt sich nicht nur gegen Banken und Kreditkartenunternehmen einsetzen. Käme die geplante Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten wie geplant durch, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis aus denselben Gründen alle Internetnutzer durchleuchtet werden, ob sie möglicherweise eine solche Seite angesurft haben. Dass geringste "Verdachtsmomente" ausreichen, um Ermittlungen oder gar Hausdurchsuchungen anzuordnen, hat Mikado gezeigt.

Auch das Vorgehen im Vorfeld und während des G8-Gipfels hat gezeigt, dass die Grenzen zwischen legitimem Protest, politischem Engagement und terroristischer Aktivitäten durch Ermittler, Polizei und Politik externer Link in neuem Fenster folgtvollkommen verwischt wurden. Auch hier kann man sich problemlos Szenarien ausdenken, in denen analog zu Mikado der Besuch oder gar die Unterstützung einschlägiger Webseiten als potentielle terroristische Aktivitäten ausgelegt und entsprechend verfolgt werden. Bekanntlich reicht ja das Verwenden einer Wasserpistole bereits aus, um als möglicher Säureattentäter zu gelten, die Nähe zu einer linken, globalisierungskritischen Bewegung dazu, um Briefe öffnen und untersuchen zu lassen.

Es bleibt festzustellen, dass die Keule Kinderpornografie längst nicht mehr die einzige ist, die Ermittlern und Überwachungsfanatikern zur Verfügung steht, wollen sie Millionen von Menschen verdächtigen, ihre Daten ausspähen oder gar ihre Post, Rechner oder Häuser durchsuchen. Mikado hat nur gezeigt, was mit den heutigen Befugnissen bereits möglich ist. Vorratsdatenspeicherung und Terrorhysterie werden ihren Teil dazu beitragen, dass diese Methoden in Zukunft nicht mehr die Ausnahme, sondern vollkommene Normalität werden könnten. Insofern ist externer Link in neuem Fenster folgtVetter vor dem BVerfG alles Gute zu wünschen.

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