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22. Februar 2007
Mikado Udo Vetter gegen die RasterfahndungEben mal die Kreditkartendaten von Millionen Bürgern durchzurastern, um neben Käufern kinderpornografischen Materials auch Unschuldige zu erwischen: das dürfte ungefähr die Kurzfassung der "Mikado"-Aktion sein, die immerhin 322 "Ergebnisse" lieferte. Dafür die komplette kreditkartenbesitzende Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, störte Lawblogger Udo Vetter etwas. Seine Musterbeschwerde führte zu einer Stellungnahme der StA Halle, die nach Ansicht Vetters hingegen nicht geeignet ist, "die Einwände gegen die beanstandete Maßnahme zu widerlegen". Mehrere Tatbestände deuten laut Vetters Erwiderung auf die Stellungnahme darauf hin, dass Mikado sehr wohl rechtswidrig war. "Schon an dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die von der Staatsanwaltschaft herangezogene Merchant-ID keineswegs „eindeutig und unverwechselbar der inkriminierten Kreditkartenbuchung zuzurechnen“ war. Vetter bekräftigt weiterhin seine Ansicht, dass es sich im genannten Fall um einen unzulässigen Generalverdacht gegen eine große Gruppe der Bevölkerung gehandelt hat. Mit der Begründung, die von der StA Halle abgegeben wurde, könnte beliebiges rechtfertigt werden: "Ebenso könnte man jederzeit einen Konzern wie die Firma Siemens oder Daimler-Chrysler überprüfen. Denn die Erfahrung lehrt, dass in einem so großen Unternehmen Fälle von Korruption, Industriespionage und Spesenbetrug vorkommen." Ein Statement, welches erheiternd wirkt, beim Weiterdenken der Konsequenzen bleibt einem jedoch das Lachen im Halse stecken. Denn sollte sich die Begründung aus Halle als "rechtmäßig" erweisen, könnten in Zukunft ähnliche Maßnahmen mit ähnlich dünner Begründung wieder und wieder durchgeführt werden - die Größenordnung im Fall "Mikado" ist jedenfalls kaum zu steigern. 20 Millionen Bundesbürger wurden verdächtigt, kinderpornografisches Material gekauft zu haben. "Als Folge wäre es künftig zulässig, den gesamten elektronischen Zahlungsverkehr aller Bürger Tag für Tag und aus tausenden von Anlässen immer und immer wieder darauf zu überprüfen, ob diese möglicherweise (!), vielleicht (!) und unter Umständen (!) ein bestimmtes illegales Angebot im Internet in Anspruch genommen haben." Schöne neue Welt. Verwandte News
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