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13. März 2007
Mikado Rasterfahndung war gar keine, Beschwerden zurückgewiesen (Update)Wenn Millionen von Kreditkarteninhabern unter Generalverdacht gestellt und ihre Transaktionen flächendeckend überprüft werden, handelt es sich nicht um Rasterfahndung. So die Kernaussage der Ablehnung einer Beschwerde gegen das Vorgehen vom Amtsgericht Halle. Die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf sei am Montag zurückgewiesen worden, führt heise die Aussage des leitenden Oberstaatsanwalts Jörg Wilkmann aus dem MDR-Magazin "Sachsen-Anhalt heute" an. Es habe sich demnach um keine Rasterfahndung gehandelt, da "ausreichend Anhaltspunkte" vorgelegen hätten, um die Daten zu prüfen. Bereits im Januar bestritt die Justizministerin Angela Kolb die Vorwürfe: "Von einer Rasterfahndung kann nicht die Rede sein". Law-Blogger Udo Vetter, der gegen die MIKADO-Rasterfahndung vorgeht, zeigt sich vorerst gelassen: "Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Halle wird eine Beschwerde zum Landgericht möglich sein." Update: Die Begründung des Gerichts liegt vor. Bemerkenswert einer der Kernpunkte: - Ein Anfangsverdacht lag vor, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe. Damit drohen weitere "Ermittlungen" dieser Art - der Besitz einer Kreditkarte als "niedrige Verdachtsstufe" läßt natürlich weiten Raum für flächendeckende Verdächtugungen. Udo Vetter kommentiert: "Das Ergebnis des Beschlusses überzeugt mich nicht. Deshalb habe ichBeschwerde eingelegt. Hierüber wird das Landgericht Halle entscheiden." Zum Widerspruch gegen die Rasterfahndung hat daten-speicherung.de einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem sich jeder Inhaber einer Kreditkarte gegen seine Verdächtigung als Konsument von Kinderpornografie zur Wehr setzen kann. Verwandte News
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