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13. März 2007

Mikado Rasterfahndung war gar keine, Beschwerden zurückgewiesen (Update)

Wenn Millionen von Kreditkarteninhabern unter Generalverdacht gestellt und ihre Transaktionen flächendeckend überprüft werden, handelt es sich nicht um Rasterfahndung. So die Kernaussage der Ablehnung einer Beschwerde gegen das Vorgehen vom Amtsgericht Halle.

Die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf sei am Montag zurückgewiesen worden, führt heise die Aussage des leitenden Oberstaatsanwalts Jörg Wilkmann aus dem MDR-Magazin "Sachsen-Anhalt heute" an. Es habe sich demnach um keine Rasterfahndung gehandelt, da "ausreichend Anhaltspunkte" vorgelegen hätten, um die Daten zu prüfen. Bereits im Januar bestritt die Justizministerin Angela Kolb die Vorwürfe: "Von einer Rasterfahndung kann nicht die Rede sein".

Überprüft wurden verdachtsunabhängig Millionen von Kreditkartenkonten: 322 Treffer, darunter auch falsch beschuldigte Personen, wurden durch die Generalüberprüfung erzielt. Gesucht hatten die Fahnder nach Buchungen eines bestimmten Betrags auf ein bestimmtes Konto, welche auf den Kauf von kinderpornografischem Material hindeuten.

Law-Blogger Udo Vetter, der gegen die MIKADO-Rasterfahndung vorgeht, zeigt sich vorerst gelassen: "Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Halle wird eine Beschwerde zum Landgericht möglich sein."

Update: Die Begründung des Gerichts liegt vor. Bemerkenswert einer der Kernpunkte:

- Ein Anfangsverdacht lag vor, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe.

Damit drohen weitere "Ermittlungen" dieser Art - der Besitz einer Kreditkarte als "niedrige Verdachtsstufe" läßt natürlich weiten Raum für flächendeckende Verdächtugungen. Udo Vetter kommentiert:

"Das Ergebnis des Beschlusses überzeugt mich nicht. Deshalb habe ichBeschwerde eingelegt. Hierüber wird das Landgericht Halle entscheiden."

Zum Widerspruch gegen die Rasterfahndung hat daten-speicherung.de einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem sich jeder Inhaber einer Kreditkarte gegen seine Verdächtigung als Konsument von Kinderpornografie zur Wehr setzen kann.

  • 14 Kommentare zum Artikel
  • hier ist der link zum beschluss des amtsgerichtes halle. http://udovetter.de/lawblog/070313a.pdf beim landgericht wird aber wahrscheinlich beschwerde gegen dieses beschluss eingelegt. ich drück die daumen. mfg chronoton

    Chronoton am 13.03.2007 23:06
  • @boingball: Zitat: Autsch. Zumindest geographisch voll daneben! Wohl wahr. Zitat: Genauso wie die Stasi-Bemerkung von amondaro! Seh ich anders. Meine Bemerkungen sind weniger haltlos. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber die Realität sieht meines Erachtens nach finster aus. Es ist kein Geheimnis, dass die Justz hierzulande immer mehr den Job eines ...

  • Ich weiss passt nicht ganz zum Thema, aber weil das mit den Verschwörungstheorien geäussert wurde, lest euch doch mal durch was in anderen Ländern, Polizeigewalt darf nicht gefilmt werden und Bürger werden an öffentlichen Plätzen vollvideoüberwacht und öffentlich angeprangert, und im Inland, die Pläne eines Edmund S. und Günter B., so läuft durch. Wäre nen eigenen Tread wert. Ich finde es langsam widerwärtig wie der Staat die Leute ...

    Death Angel am 14.03.2007 03:12
  • Zitat: Zitat von Death Angel Ich weiss passt nicht ganz zum Thema, aber weil das mit den Verschwörungstheorien geäussert wurde, [...] Meinst Du etwa MICH? Bist Du meinen Links gefolgt? Oder warum spinne ich?

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