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07. April 2005
MGM vs. Grokster CDs rippen legal, gibt MGM-Anwalt zuTranskript der ersten Anhörungen im Netz Die erste Anhörung der Verhandlung MGM gegen die Tauschbörsen Morpheus und Grokster ist im Internet verfügbar - und enthält einige tief blicken lassende Aussagen, welche bei den Vertretern der Musikindustrie für Bauchschmerzen sorgen könnte - obwohl bzw. weil sie aus ihren eigenen Reihen kamen. Letzterer war auch ein Beispiel, an dem dem MGM-Vertreter eine vielsagende Äußerung entschlüpfte: es sei ja völlig offensichtlich, dass es für den iPod zahlreiche nicht-rechteverletzende Nutzungsmöglichkeiten gäbe: "The record companies, my clients, have said, for some time now, that it's perfectly lawful to take a CD that you've purchased, upload it to your computer, put it on your iPod. There is a very very significant lawful commercial use for that device, going forward." - Die Plattengesellschaften haben nun schon seit einiger Zeit gesagt, dass es völlig rechtmäßig sei, eine gekaufte CD zu nehmen, die Musik in den Rechner zu laden und von dort auf den iPod zu transferieren. Dies ist eine sehr sehr bedeutende legale kommerzielle Nutzung für dieses Gerät - so auf Seite 12 des Transkripts. CDs zu rippen sei demnach völlig legal, und dies sei auch die Ansicht der Plattenfirmen, die von dem MGM-Anwalt vertreten würden. Eine Rechtsauffassung, die in Deutschland inzwischen nicht mehr gültig ist - auf Betreiben eben dieser Plattenfirmen wurde es hierzulande für illegal erklärt, Kopierschutzmaßnahmen auf CDs zu umgehen. In der Folge berief sich MGM auf die These, dass Tauschbörsen durch ihr Verleitungspotential zu Copyrightverletzungen nicht legal sein könnten - offenbar vergessend, dass der Antrag zur Einführung eines entsprechenden "Induce Act", der das "Verleiten" zu Copyrightverstößen unter Strafe stellen soll, gescheitert ist und entsprechend kein solches Verbot existiert. Ein erneutes Beispiel für die These, dass Musik- und Filmindustrie Verwandte News
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