gulli: Meldepflicht: Blogs in Italien zukünftig womöglich illegal?

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28. November 2008

Meldepflicht Blogs in Italien zukünftig womöglich illegal?

Eine bereits im Jahr 2001 eingeführte Anmeldepflicht für Online-Publikationen scheint jetzt sehr abstruse Auswirkungen zu haben, die womöglich darin resultieren könnten, dass zahlreichen Weblogs bald eine Sperre droht.

Die Pflicht, "richtige" Online-Publikationen vorab anzumelden, schien 2001 niemanden wirklich zu stören. In Italien ist nämlich eine Zulassung nötig, um den Beruf des Journalisten ausüben zu dürfen.

Publikationen waren ebenfalls genehmigungspflichtig, sodass die zusätzliche Meldepflicht für Online-Publikationen eine nicht sonderlich schwer wiegende Verschärfung der Lage zur Folge hatte. Die italienischen Medien waren möglicherweise sogar froh über diesen Sachverhalt, da diese Pflicht auch einen Vorteil mit sich brachte. Die Zahl der konkurrierenden Online-Publikationen wurde auf einer überschaubaren Zahl gehalten. Zum Glück stieg jedoch in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Blogger in Italien, welche oftmals über die Dinge berichten, die manche Zeitungen nur ungern abdrucken. Bislang war dies auch kein Problem, zumindest bis jetzt. Laut "The Register" soll jedoch erst jüngst der zweite Blogger in Italien wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht für Online-Publikationen angeklagt und verurteilt worden sein. Weblogs werden damit nicht nur auf ein Niveau mit Tageszeitungen gehoben, sondern ebenfalls der Kontrolle durch den Staat unterworfen. Der Beklagte hatte die Wahl zwischen 250 Euro Geldstrafe, sowie der Löschung seiner "Online-Publikation" oder einer bis zu zwei Jahre andauernden Haftstrafe.

Besonders interessant dürfte jedoch die sehr exakte Definition des Richters sein, ab wann eine Online-Publikation wie eine Zeitung sei. Der Weblog des Verurteilten hatte Überschriften zu den einzelnen Einträgen. Eine Zeitung hat auch Überschriften. Somit sei der Beweis erbracht, dass dieser eine nicht angemeldete "richtige" Online-Publikation betrieben hätte.

Als Randnotiz sollte man sich jedoch insbesondere darüber im Klaren sein, dass der betroffene Weblog über Verbindungen zwischen der Mafia und Regierungsvertretern schrieb. Ein immer wieder brisantes Thema in Italien. Das Urteil selbst wurde in Modica gefällt, eine Stadt auf Sizilien. (Firebird77)

(via The Register, thx!)

  • Das in Italien ein solches Vorgehen möglich ist, liegt allein daran, das dort immer noch nicht -per Gesetz- geklärt wurde ob Blogger mit Journalisten gleichzusetzen sind oder nicht. Man überlässt eine Entscheidung darüber im Einzelfall bislang den Gerichten und die urteilen eben unterschiedlich. Italienische Blog's werden deswegen nicht verschwinden oder in den Untergrund gehen, nur überlegt man es sich eben drei mal über welchen Sachverhalt ...

    soricsoon am 29.11.2008 13:30
  • Für den kleinen subversiven Hausgebrauch: Webhoster in Tadschikistan oder Usbekistan (8$/Monat), Postadresse in Duschanbe (2$/Monat), und sein Blog kann man ja von jedem Punkt der Welt aus warten. Kostet soviel wie zwei Schachteln Marlboro im Monat. Für den professionelleren Anspruch: Ltd. im angelsächsischen Raum anmelden plus Office-Service für Reisejournalisten (Grundgebühren ca. 150 Pfund), Postadresse beim Office-Service (Kosten ...

    sphaeroid am 29.11.2008 14:24
  • Ja, man kann auch auf Tor-Servern hosten, die nur via Tor erreichbar sind oder im Freenet. Ist dann zwar nicht mehr sehr benutzerfreundlich und weniger öffentlich, aber es ist recht sicher.

  • Könnt ihr ein paar Web-Adressen nennen, wo man einen Blog betreiben kann und gleichzeitig vor Abmahnungen sicher ist? USA ist weniger überzeugend. Lieber Moskau oder Malaysia. 5 € im Monat sollten aber reichen. Gibts bei deutschen Blogs noch eine Impressumspflicht?

    TierGottes am 22.02.2009 00:34
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