gulli: Meinung: Was der erweiterte Bundeswehreinsatz im Innern bedeutet

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07. Oktober 2008

Meinung Was der erweiterte Bundeswehreinsatz im Innern bedeutet

Die Bundeswehr wird zukünftig innerhalb der deutschen Grenzen mit weitaus mehr Befugnissen agieren können. Sollten polizeiliche Mittel "erkennbar" nicht ausreichen, darf die Bundeswehr, notfalls mit Waffengewalt, unterstützend eingreifen. Das Grundgesetz wird zu diesem Zweck mit den dafür erforderlichen Stimmen der großen Koalition aller Wahrscheinlichkeit nach in Kürze geändert. Wir beleuchten, was das bedeuten kann.

Zur Vorgeschichte: Eingeschränkt war es auch vorher möglich, dass die Bundeswehr im Inneren eingesetzt wird. Man denke an die Elbflut und das Oderhochwasser, bei der die Streitkräfte Katastrophenhilfe leisteten. Im Artikel 35 des Grundgesetzes wird dies auch explizit erlaubt:

(2) ... Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

Die bisherige verfassungsmäßige Gesetzgebung wird nun um einen Passus ergänzt. Die taz zitiert:

"Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen", lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag.

Anders als von der SPD ursprünglich gefordert muss der Unglücksfall oder Anschlag nicht "unmittelbar" drohen; es genügt, dass die Polizei Indizien für einen zukünftigen Anschlag hat. Auch die zweite von der SPD einst geforderte Einschränkung entfiel. Eigentlich sollte die Bundeswehr nur zur Abwehr von Gefahren "aus dem Luftraum und von See her" eingesetzt werden. Jetzt ist auch der viel typischere Fall erfasst, dass Terroristen vom Boden aus agieren, also zum Beispiel einen Bahnhof in die Luft sprengen wollen.

Bisher darf die Bundeswehr vor und nach Unglücksfällen nicht mit militärischen Waffen eingesetzt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 in seinem Urteil zum rot-grünen Luftsicherheitsgesetz entschieden.

Die Oppositionsparteien sind verärgert. Während die FDP kritisiert, dass sich mit ihr über den Text im Vorfeld nicht verständigt wurde, befürchten die Grünen eine Militarisierung der Innenpolitik, die Linksfraktion verweist darauf, dass die erweiterten Befugnisse auch im Licht der deutschen Vergangenheit eine problematische Dimension hätten. Die Unmutsäußerungen der Opposition sind schon aus parteitaktischen Gründen zu ahnen gewesen. FDP-Chef Guido Westerwelle äußerte sich sehr verärgert über das Gebaren der großen Koalition, seine Fraktion kann den Entwurf im Bundesrat noch abwehren. Es ist aber davon auszugehen, dass mit der FDP eine Einigung erzielt wird.

Aber was bedeuten die Änderungen konkret? Wir sollten uns zuerst einmal von der Vorstellung lösen, dass die neuen Befugnisse nur hypothetische Fälle betreffen, in denen Terroristen ein Flugzeug oder Auto für einen Anschlag benutzen wollen und jemand entscheiden muss, ob sie abgeschossen werden dürfen. Der Passus bedeutet weitaus mehr. Hier einige Gründe, warum die Bundeswehr im Innern tatsächlich ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die innere Sicherheit ist.

Entscheidungskompetenzen

Auch wenn Mitgliedern der Bundeswehr eine eigenständige Meinung zugebilligt wird und es mehr Kontroll- und Widerspruchsinstanzen gibt als - um den krassesten Vergleich zu wählen - in der Wehrmacht, so ist das militärische Führungssystem doch straff hierarchisch aufgebaut. Viel Macht liegt in den Händen weniger, eine externe Kontrolle ist nur eingeschränkt möglich. Auch die Weisungsbefugnisse des zuständigen Innenministers beseitigt dieses inhärente Problem nicht vollständig. Die Angst vor dem "Staat im Staate", also einer parallelen Herrschaftsstruktur wie zu Zeiten der Weimarer Republik, welche schlimmstenfalls gegen die zivile Staatsführung handelt, war der originäre Grund für das Verbot von Bundeswehreinsätzen im Innern. Dieses Prinzip sollte aus gutem Grund nicht aufgeweicht werden.

Soldaten sind keine Polizisten

Militärische Logik unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der "zivilen" Logik, wenn es um die Beseitigung von Konflikten geht. Während Polizisten theoretisch deeskalierend arbeiten, ist die Taktik von Soldaten in Schwierigkeiten tendenziell die von Lösungen, welche Gewalt beinhalten. Überträgt man diese Überlegung etwa auf eine Demonstration mit Linksautonomen, sind Polizisten dank Deeskalationsstrategien - trotz der in den Medien überproportional beachteten Gegenbeispiele - zumeist in der Lage, angespannte Situationen zu "entschärfen". Soldaten verfügen zumeist über wenig Deeskalationspotential; sie werden ausgebildet, um im Zweifelsfall Gewalt anzuwenden. Bereits die Anwesenheit von Militär auf einer Demonstration wäre ein Eskalationsfaktor.

Unklarheit

FennekWolfgang Schäuble verteidigt den Entwurf zur Grundgesetzänderung damit, dass damit nur ein Urteil des Bundesverfassungsgericht umgesetzt worden sei - mit dem Ziel, bisher bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die Gesetzgebung zu konkretisieren. Klar ist, die Terrorbekämpfung ist ursächlicher Zweck der Grundgesetzänderung, der erwähnte "schwere Unglücksfall" meint in erster Linie eine terroristische Bedrohung. Tatsächlich bleiben hier jedoch fundamentale Unklarheiten bestehen. Ein kleiner Exkurs: Während es etwa bei Al Quaida wohl unstrittig sein dürfte, dass es sich um eine Terrororganisation handelt, wird die Kategorisierung bei anderen Individuen und Gruppierungen schon schwieriger. Medial kaum behandelt wurde etwa, dass kürzlich der Prozess gegen einige linke Aktivisten eingestellt wurde, denen ursprünglich Gründung und Mitgliedschaft in der terroristischen "militanten Gruppe" vorgeworfen wurde. Die Erkenntnisse über die "mg" sind dünn, mittlerweile gilt sie nicht mehr als terroristische Vereinigung, über die Zahl der Mitglieder und ihr zuzurechnenden Anschläge herrschte selbst bei den Behörden Uneinigkeit. Dennoch wurden im Rahmen der Untersuchungen jahrelang unschuldig Personen unter fadenscheinigen Begründungen unter Terrorverdacht gestellt und observiert, abgehört, festgenommen. annalist, deren Mann Andrej bei einer solchen Aktion festgenommen wurde, führte und führt über die Erlebnisse ein Weblog. Kritiker sehen in diesen Aktionen der Behörden Einschüchterungsversuche gegen die linken Szene, welche vor allem im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 akut wurden. Bei dem Gipfel wurden Mittel der Bundeswehr bereits verfassungswidrig eingesetzt, ein solcher Einsatz wäre nach der Verfassungsänderung möglicherweise legal. "Möglicherweise" bedeutet: Es ist eine Sache der Auslegung. Zudem ist offensichtlich, dass die Bedrohung durch einen nicht genauer definierten Terrorismus kaum enden kann, sondern latent weiter besteht, vielleicht sogar von jenen durch gezielte Panikmache "am Leben" gehalten wird, die ein politisches Interesse an der Angst haben. Halten wir fest: Terror kann vieles sein, aber die Deutungshoheit des Begriffs liegt in den Händen weniger. Schlimm ist, dass der Begriff beinahe beliebig interpretierbar ist und sich instrumentalisieren lässt, um die Rechte der Bürger immer weiter zu beschneiden.

Die Zukunft, die Vergangenheit

Bereits jetzt zeigen sich Tendenzen, dass der deutsche Staat seine Mittel über Gebühr einsetzt, um systemkritische Personen einzuschüchtern. Erweiterte Befugnisse, besonders hinsichtlich des Militärs, würde ihm weitere Machtinstrumente qua Verfassung an die Hand geben. Natürlich ist Deutschland nach wie vor ein Rechtstaat, aber wer garantiert, dass das in zwanzig oder fünfzig Jahren immer noch der Fall ist? Schon aus den Erfahrungen der Geschichte heraus ist nicht ganz undenkbar, dass sich ein gewählter Rechtspopulist plötzlich zu einem lupenreinen Faschisten wandelt. Jener diffuser Grundgesetzpassus, wonach "zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles" auch militärische Gewalt eingesetzt werden darf, könnte zum Rüstzeug eines solchen Gewaltherrschers, zu einem neuen Ermächtigungsgesetz werden. Und was ist mit dem grundgesetzlich zugesicherten Recht des Volkes, gegen eine solche Herrschaft Widerstand zu leisten? Man denke zurück an die Bilder des mit russischen Panzern niedergeschlagenen Aufstand des 17. Juni in der DDR.

Aber ist das ein Argument? Natürlich nicht! So erklärte Wolfgang Schäuble bereits 1994 zum Militär im Innern: "Es darf nicht von vornherein alles ausgeschlossen und tabuisiert werden, indem man nur auf die besonderen historischen Erfahrungen verweist". Um es sarkastisch zu sagen: Genau! Wofür ist die Vergangenheit schließlich auch da - doch nicht etwa, um aus ihr lernen? In dem Sinne: Tango down. (fraencko)

Bild Bundeswehrfahrzeug "Fennek": mwboeckmann (cc)

  • Habs ja geändert, danke.

    Axelcool am 18.10.2008 12:31
  • Zitat: Zitat von Schattenspieler  Womit du uns was mitteilen möchtest? Möglicherweise versteht er unter seiner Einberufung ja den erweiterten Bundeswehreinsatz im Inneren. Schliesslich muss er in Bad Frankenhausen antreten, und das ist ja nun mal in Deutschland, also "im Inneren". Zitat: Zitat von Axelcool  Äh, ich hatte damals mal ein paar Fragen dazu und nun ...

    titus_shg am 18.10.2008 12:31
  • ich fass es nicht da führt man ne tot-ernste diskussion und es kommt plötzkich der künftige soldat reingeplatzt, mit irgend einem shice über seine einberufung. wenn die soldaten die [hoffentlich nicht] künftig auf demos eingesetzt werden auch so einfühlsam und angemessen agieren wie dieses exemplar, dann brauch ich für die nächste demo ne kevlar weste...

  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  Das Problem könnte mit a) einer Berufsarmee und b) eine Nationalgarde (ähnlich wie in den USA) gelöst werden. Oder schlicht und ergreifend mit der politischen Entscheidung, die Polizei personell aufzustocken. Ich verstehe nicht, warum es mometan v.a. in der konservativeren Bevölkerung und bei denen, die schlichtweg keinen Schimmer haben (und diese sind nicht ...

    Rufus173 am 18.10.2008 16:28
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