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31. Oktober 2007

Markenschutz für Tarzanschrei Etwas schwerer als gedacht

Edgar Rice Burroughs Incorporated versucht aktuell, Markenschutz auf den Tarzanschrei anzumelden. Unglücklicherweise ist das ein wenig schwieriger als gedacht. Klänge können zwar als Marke angemeldet werden, benötigen nach Auffassung der zuständigen Behörde die Darstellung in Notenform.

Von einem Tarzan-Revival fehlt zwar (noch) jede Spur, aber die Burroughs Inc. plant offenbar schon im Voraus. Der charakteristische Schrei des Dschungelhelden soll Markenschutz erhalten. Das "Office for Harmonisation in the Internal Market" (OHIM) lehnte den Antrag jedoch ab.

Eine grafische Repräsentation des Klangs sei für eine Markenanmeldung notwendig - was im Fall notierbarer Musik weniger ein Problem ist, im genannten Fall jedoch leichte Probleme zur Folge hat. Die Burroughs Inc. behalf sich mit zwei Grafiken: einer Wave-Abbildung sowie ein Spektrogramm der Frequenzen des Schreis. Das sei "nicht ausreichend, als grafische Repräsentation des Klangs zu gelten, für den der Schutz beantragt wird", so die lakonische Antwort des Amts.

Als externer Link in neuem Fenster folgtproblematisch wird nun betrachtet, dass anders als beispielsweise Jingles durchaus "charakteristische" Geräusche nicht geschützt werden können. Der EuGH hat zwar geurteilt, dass ein Klang als "Sonogramm" geschützt werden könne, das wird von der britischen OHIM jedoch nicht akzeptiert, da eine Markenanmeldung "klar, präzise, selbstbeschreibend, leicht zugänglich, dauerhaft und objektiv" sein müsse - und da man weder Sonogramm noch Wellenbild direkt anhören kann, treffe dies für die gelieferten "grafischen Repräsentationen" nicht zu.

Probleme für die Burroughs, Inc. - aber vielleicht dürfte der Rest der Welt dafür aufatmen. Denn Markenrechtsprozesse über die Ähnlichkeit von Frequenzanalysen, Wellen und Sonogrammen will vermutlich nur ein recht kleiner Teil der Menschheit.

  • 7 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von gulli:news Edgar Rice Burroughs Incorporated versucht aktuell, Markenschutz auf den Tarzanschrei anzumelden. Unglücklicherweise ist das ein wenig schwieriger als gedacht. Klänge können zwar als Marke angemeldet werden, benötigen nach Auffassung der zuständigen Behörde die Darstellung in Notenform. Von einem Tarzan-Revival fehlt zwar (noch) jede Spur, aber die Burroughs Inc. plant offenbar schon im ...

    amondaro am 01.11.2007 19:30
  • Also den Furz schützen wäre doch echt genial. Vielleicht kommste damit sogar ins fernsehen und darfst dann sogar vor millionen den orginal sound vorführen...HERRLICHST!!!! Irgendwann kommt dann ein Millionär mit bedenklichen Flatulenzen der dir die rechte abkauft und du bist ein gemachter FURZ!!! Das Leben ist eine Wundertüte oder halt ein Furz.

    truthfacer am 02.11.2007 11:33
  • idiotisch und unglaublich dreist! gut , dass sie es nicht geschafft haben.

    Wandang am 04.11.2007 02:16
  • Überhaupt ein Markenschutz auf "Klänge". Ein Geräusch als Marke. Da schimmert die Gier durch, aber gleissend.

    Johnnsen am 05.11.2007 22:47
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