gulli: Mario Dolzer wehrt sich gegen Trojaner-Vorwürfe

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
05. August 2005

Mario Dolzer wehrt sich gegen Trojaner-Vorwürfe

Rechtliche Schritte gegen Heise angekündigt

Gegen den Antivir-Produzenten H+BEDV laufe laut Mario Dolzer schon seit einiger Zeit eine Klage, gegen heise hat er nach einer heutigen Newsmeldung ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt: sein Plugin k.exe dürfe nicht als Trojaner bezeichnet werden. Ungerührt titelte heise mit "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" und berichtete ferner, Dolzer sei zu einer Stellungnahme nicht bereit und verweise auf seinen Anwalt. Im Gespräch mit gulli.com kündigte der umstrittene Seitenbetreiber indessen rechtliche Schritte gegen den heise-Verlag an.

Die umstrittene Software k.exe aus dem Hause Dolzer installiert sich, nachdem der User sie heruntergeladen, gestartet und den AGB zugestimmt hat: lehnt der User diese ab, beendet sich das Programm ohne Installation. Stimmt der User den Nutzungsbedingungen dagegen zu, so installiert sich das Programm und ermöglicht nicht nur den Besuch einer Reihe von Webseiten, sondern kontaktiert regelmäßig einen Server Dolzers, welcher das Programm mit Listen attraktiver Domainnamen versorgt. k.exe macht nun regelmäßige Whois-Abfragen, um abgelaufene Domains zu finden. Ein Treffer wird zurückgemeldet und die Domain wird wieder registriert - von Dolzer.
Über dieses Vorgehen läßt sich streiten, indessen wehrt sich Dolzer massiv gegen Vorwürfe, seine Software sei ein Trojaner.

Gegen den Hersteller der Antiviren-Software Antivir sei bereits eine einstweilige Verfügung erlassen worden: Dolzer hatte gegen den Antivirus-Softwareproduzenten geklagt, nachdem Antivir die Software als Trojaner erkannte und die Installation entsprechend verhindert. Dolzer vermutet, H+BEDV rechne noch mit einem positiven Ausgang des Hauptverfahrens und weigere sich daher, der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Auch auf Antivirs Virenlexikon ist das unter dem Namen TR/Agent.P.2 geführte k.exe - Programm trotz einstweiliger Verfügung noch aufgeführt.

Per Definition sei ein Trojaner ein Programm, welches ohne Zustimmung des Users bestimmte Funktionen ausführt, so Dolzer im Gespräch, und die Wikipedia gibt ihm in diesem Punkt durchaus recht. Bei k.exe treffe diese Definition indessen nicht zu.
Installiert man die Software, so präsentiert sich in der Tat eine AGB, die es in sich hat: der Kunde stimmt unter anderem zu, dass Popups und Werbung auf seinem Rechner eingeblendet werden, dass die Startseite seines Browsers verändert und beliebig viele Seiten den Favoriten hinzugefügt werden. Abgeschlossen wird die Aufzählung der Programmfunktionen mit der Warnung: "Diese Aufzählung ist ausdrücklich nicht vollständig und kann jederzeit dentechnischen Anforderungen entsprechend geändert werden." Abgerundet werden die AGB mit der Warnung "Durch dieInstallation der Software können weitere Kosten Dritter entstehen."

Zusammenfassend: mit der Zustimmung zu den AGB erlaubt man dem Programm praktisch alles.

Entsprechend streitet Dolzer den Vorwurf ab, sein Tool sei ein Trojaner. "Was soll man denn noch mehr machen?", so Dolzer, und man mag ihm zustimmen: das Programm kündigt in der Tat umfassend an, dass es mit der Zustimmung zu den AGB dazu berechtigt wird, beliebige Aufgaben wahrzunehmen. Lehnt man die Nutzungsbestimmungen ab, so bricht die Installation ab.

gulli.com gegenüber kündigte Dolzer an, neben H-BEDV nun auch gegen heise rechtliche Schritte einzuleiten, um die weitere Bezeichnung des Plugins als Trojaner unterbinden zu lassen. Eine Abmahnung an Heise kündigte er noch für den heutigen Tag an, indessen müsse er mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag dagegen bis Montag warten - wobei Dolzer vermutet, dass diese Verzögerung nicht unbedingt zufällig zustandekommt, sondern von heise durchaus geplant sein könnte. Nach Dolzers Angaben habe heise sich gegen frühen Nachmittag bei ihm gemeldet, um eine Stellungnahme zu erhalten. Nachdem er sie an seinen Anwalt verwiesen hatte, passierte einige Zeit nichts - bis dann kurz nach 16 Uhr der Artikel bei heise erschien. An einen Zufall mag Dolzer nicht so recht glauben: denn just zu diesem Zeitpunkt schließen die Gerichte. Eine einstweilge Verfügung gegen heise könne er so frühestens Montag erwirken. Wäre der Artikel eine halbe Stunde früher erschienen, hätte er noch vor dem Wochenende eine einstweilige Verfügung erwirken lassen können, so Dolzer zu gulli.com.

Seine Chancen gegen heise und H+BEDV schätzt Dolzer optimistisch ein. In der Regel würden Gerichtsurteile den einstweiligen Verfügungen folgen, und schließlich entspräche sein Programm nicht den gängigen Definitionen für Trojaner.

Kommentare

© Copyright 1998-2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |