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26. September 2005
Mario Dolzer Etappensieg gegen HeiseEV verbietet Forenpostings mit Sabotageaufrufen Einige Gegner hat sich die Universal Boards GmbH & Co. KG gemacht - unter anderem mit den Zugangstools, mit denen sie den Zutritt zu einigen Webseiten freischaltet. Diese beinhalten einige weitere Funktionen, was dazu führte, dass sie unter anderem vom Heise-Verlag als Trojaner bezeichnet wurden. Geschäftsführer Mario Dolzer wollte diese Bezeichnung so indessen nicht akzeptieren. Entsprechend leitete er bereits gegen die Antiviren - Softwareschmiede H+BEDV rechtliche Schritte ein - die Antivir-Software kategorisiert k.exe als Trojaner - wie auch gegen heise, die die Zugangssoftware explizit als Trojaner titulierten. Im letzteren Verfahren hat Dolzer nun einen Etappensieg errungen - wenngleich in einer etwas anders gearteten Angelegenheit, und mit möglicherweise bedenklichen Folgen für den Betrieb von Internetforen in Deutschland. Einzelne dieser Beiträge seien von den Foren-Moderatoren erst gelöscht worden, nachdem ihnen die konkrete URL mitgeteilt wurde, so die Presseerklärung. Der Heise-Verlag weigerte sich jedoch, Vorkehrungen gegen weitere Beiträge zu treffen, in denen zu Server-Attacken gegen die Universal Boards aufgerufen wurde. Dagegen wurde von heise seitens Dolzer gefordert, grundsätzlich solle wirksam unterbunden werden, dass weitere Aufrufe zum dDoS im heise - Forensystem erstellt werden. Heise berief sich indessen auf die gängige Rechtsauffassung, dass eine Vorabkontrolle von Forenbeiträgen nicht möglich sei und man erst nach Information über entsprechende Inhalte tätig werden könne. Heise-Justiziar Joerg Heidrich erklärte schriftlich, dem Verlag sei es Nun konnte Dolzer vom Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erlangen, die heise dazu zwingt, Vorkehrungen zu treffen, damit sich solche Aufforderungen zu gezielten Attacken gegen die Server der Universal Boards GmbH & Co. KG nicht wiederholen können. Das Landgericht Hamburg hat dem Heise Zeitschriftenverlag auf Antrag der Münchener Universal Boards GmbH & Co. KG im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluß vom 20.09.2005 (AZ: 324 O 721/05) untersagt, Forumsbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgefordert wird, durch massenhafte Downloads von Dateien den Server-Betrieb der Universal Boards GmbH & Co. KG zu stören. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot wurden dem Heise-Verlag Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft angedroht. Der Heise-Verlag müsse gemäß der Presserklärung nun ab sofort sicherstellen, dass keine Forumsbeiträge mehr veröffentlicht werden können, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, die Datei "k.exe" von den Servern der Universal Boards GmbH & Co. KG zu laden, um den Serverbetrieb zu stören oder den Traffic zu erhöhen. Bereits ein einziges Posting, das eine solche Aufforderung oder gar Download-Skripte enthält, könne dazu führen, dass gegen den Heise-Verlag ein Ordnungsgeld oder, wenn es zu einer Vielzahl von Verstößen gegen das gerichtliche Verbot käme, gegen die Geschäftsführer des Verlages auch Ordnungshaft verhängt werden könne. Diese Rechtsauffassung stützt sich auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Haftungsprivileg von Diensteanbietern (Urteil vom 11.03.2004, I ZR 304/01, "Internet-Versteigerung"). Der BGH hatte entschieden, dass das Haftungsprivileg des § 11 TDG nicht für den Unterlassungsanspruch gilt. Diensteanbieter wurden verpflichtet, nach bereits erfolgten Verletzungshandlungen alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Wiederholung solcher Rechtsverletzungen zu verhindern. Während die Haftung im Vorfeld, die von der EV gefordert wird, nun einigen Boardbetreibern durchaus Bauchschmerzen machen dürfte, ist Dolzer zuversichtlich, dass die EV über den jetzigen Rechtsstreit mit heise folgenlos für die deutsche Boardlandschaft bleibe. Es gehe konkret um den dDoS - Aufruf bei heise, für andere Foren sehe er keine Gefahr. Ohnehin sei davon auszugehen, dass sich heise wohl gezwungenermaßen der EV beugt, in der Sache jedoch ohnehin ein Hauptverfahren anstrebt, in dem auch über die nun vorläufig geregelte Angelegenheit nochmals separat befunden wird. Die Geschichte dürfte sich indessen noch länger hinziehen: ein Termin für eine Hauptverhandlung mit heise kann nun zwar anberaumt werden, nachdem jetzt zumindest die Einstweilige Verfügung herausgegangen ist - festgesetzt ist ein solcher jedoch noch nicht. Im Fall H+BEDV verzögerte die Erstellung von Gutachten den Prozessbeginn erheblich. Und solange steht auf diversen Seiten Dolzers die k.exe nach wie vor zum Download - mit den unveränderten AGB, die dem Programm nach Zustimmung des Users mehr oder weniger alles erlauben, was es auf dem Rechner des Users anzustellen gewillt ist. Geklagt dagegen habe noch niemand, so Dolzer - in seinen Augen ein Indiz für die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens - Berichterstattung hin oder her. Verwandte News
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