|
11. Dezember 2007
Manhunt 2 Rockstar siegt vor Gericht, Splatter-Game nun doch in UK erlaubt?Vor dem British Board of Film Classification errang Manhunt 2-Hersteller Rockstar einen Sieg. Das Komitee überprüfte das Verkaufsverbot des Games in Großbritannien und kam zum Schluss, dass Manhunt möglicherweise doch an Erwachsene vertrieben werden darf. Vor der Entscheidung spielten das BBFC 30 Stunden lang Manhunt 2. Zweimal wurde dem Game eine Altersfreigabe verwehrt, was in Großbritannien einem Vertriebsverbot gleichkommt. Das Spiel, in dem der Spieler in die Rolle eines wahnsinnigen Massenmörders schlüpft, könnte nun verkauft werden, wenn das Komitee nicht nachträglich eine andere Entscheidung fällt. Der Direktor der BBFC David Cooke "Eine ausgewogene Beurteilung ist extrem komplex und facettenreich, und wird nur nach sehr sorgfältiger Überprüfung des Inhalts eines Werks gefällt." Diese Beurteilung umfasse auch die "...ganze Bandbreite möglicher Risiken für verletzliche Individuen und allen Kindern, die möglicherweise versehentlich den Inhalten eines Werks ausgesetzt sind." Wenn dies Kriterien für das Verbots eines "Werks für Erwachsene" sind, dann täte man gut daran, Bohrmaschinen, Rasierklingen und Abflussreiniger zu verbieten. Möglicherweise fallen sie sonst versehentlich in die Hände von Kindern. Verwandte News
Trackbacks
|