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17. Juli 2006
Logistep AG vs. MeinungsfreiheitDie "Verbreitung pornografischer-, gewalttätiger- und rassistischer Inhalte" dämmt die Logistep ein, wie sie sich auf ihrer Webseite rühmt. Die Eindämmung der Meinungsfreiheit im Netz schreibt man sich hingegen nicht öffentlich auf die Fahnen, sondern versucht, sie per Löschaufforderung durchzusetzen. In der Kritik zu stehen, behagt der Logistep AG, ihres Zeichens auch Verfolger mutmaßlicher Filesharer, nicht. Dass User ihre Abmahnungen nicht bezahlen wollen oder die Logistep gelegentlich gar für Abzocker halten, will man ebenfalls allenfalls gedacht, nicht jedoch laut gesagt wissen. Erwartungsgemäß ging eine lange Liste von Löschaufforderungen bei den gulli:board-Betreibern ein. Anlaß der Logistep-Forderungen: ein Bericht über die vorletzte Abmahnungswelle, die mit Hilfe der Logistep gestartet wurde. Die Meldung zog eine bis heute andauernde Diskussion nach sich, in der sich Abmahnopfer austauschten und gelegentlich ihrem Unmut über die Vorgehensweise von Logistep Ausdruck verliehen. Logistep steht nicht nur bei Abmahnopfern in der Kritik: auch Staatsanwaltschaften und Provider zeigten sich von der Praxis der Massenanzeigen wenig erfreut. Fast 40.000 Verfahren liefen bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft auf - die in der Regel wegen geringer Schuld eingestellt wurden. "Selbst in Vermutungs- oder Frageform mit der Bitte um Klärung formulierte, Äußerungen sind als unwahr und ehrverletzend zu betrachten," so die Logistep AG, die ansonsten bei ihren Anschreiben mit einem Gebrauch multipler Ausrufezeichen auffällt, den man sonst allenfalls von Scriptkiddies kennt. Dass selbst der verhasste Begriff der "Abzocke" mit richterlichem Segen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, will man hingegen nicht wahrhaben. Namensverballhornungen wie "Loschidepp" werden ernsthaft als "ehrverletzend" gebranntmarkt. Klar als rein private Meinungsäußerung oder gar als schlichte Beschreibung eigener Erfahrungen und Vorgehensweisen erkennbare Beiträge seien "unwahr". Einer ersten Löschaufforderung wurde nachgekommen, nachdem die zweite, anschließend von der Logistep eingereichte Liste beanstandeter Postings nicht erkennen ließ, dass sich die erzürnte AG tatsächlich auf strafrechtlich relevante Inhalte beschränkte, folgte die Nachfrage bei der Logistep, welche Äußerungen ihrer Ansicht nach konkret strafbar seien. Dies war am 14.7. Eine konkrete Benennung der Inhalte erfolgte bislang nicht. Aktuell überwacht die Logistep AG vor allem aktuelle Spiele des Herstellers Eidos. Mehrere Abmahnopfer haben sich schon diesbezüglich gemeldet. Verwandte News
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