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05. Januar 2007
Logistep AG Freeware-Download versehentlich abgemahntInsgesamt 22 Anbieter einer Freeware wurden von der Kanzlei Schutt, Waetke versehentlich abgemahnt. Ursache: ein "rein technisches Versehen" bei den Tauschbörsen-Überwachern von Logistep. Die Abmahnungen wurden inzwischen wieder zurückgezogen. Laut Logistep sei die korrekte Arbeitsweise ihrer mysteriösen Überwachungs-Software nicht in Frage gestellt. "Easy2Sync für Outlook" oder "Easy2Sync für Dateien" hießen die Programme, von denen Logistep eine kostenlose Freeware irrtümlich für eine Vollversion hielt und insgesamt 22 User dafür abmahnen ließ. Nach erneuter Überprüfung - durch Logistep selbst, die angaben, bis dahin keine Einsprüche seitens der belangten User erhalten zu haben - zog die im Auftrag der Logistep abmahnende Kanzlei Schutt, Waetke die Abmahnungen zurück. Schuld an dem Irrtum sei ein "rein technisches Versehen" gewesen. Am Landgericht Mannheim wurden zwei Beispielurteile auf Grundlage der Logistep-Ermittlungen gefällt. Die dortige Staatsanwaltschaft sieht anläßlich der jetzigen Panne jedoch keine Änderung der Sachlage. Ein neues Gutachten werde man nicht anfordern. Strafanzeige dürfe jeder stellen - ob diese berechtigt ist, müsse im anschließenden Verfahren geklärt werden. Auf ein solches lassen sich hingegen die wenigsten der via Logistep abgemahnten User ein. Diese Sicht teilt auch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Strafanzeige könne nach wie vor gestellt werden, woraufhin der Provider Auskunft über die Userdaten zu einer ermittelten IP geben muss. In der Regel werden - wie von der StA Karlsruhe auch empfohlen - die Strafverfahren eingestellt und dem User mit einer Zivilklage gedroht. Zu diesem Verfahren kommt es jedoch praktisch nie. Was Filesharer-Verteidiger Christian Solmecke gelegentlich bedauert. Denn dadurch kann die Logistep AG ihr Gutachten zur korrekten Funktionsweise ihrer Software weitgehend unter Verschluss halten. Prozessunbeteiligte haben keinen Anspruch auf Einsichtnahme, erst im Fall eines Verfahrens könne die Verteidigung Akteneinsicht - und damit Einblick ins Gutachten - erhalten. Auf Nachfrage zeigte sich Logistep jedoch mitteilsam - und ließ erkennen, dass man in der Schweiz ebenfalls nur mit Wasser kocht. Das 22fache Versehen dürfte indessen wenig hilfreich für andere Opfer der Filesharing-Abmahnungen sein. Das "technische Versehen" stellte sich bei näherer Betrachtung als eher menschliches Versagen heraus. Logistep gibt an, tatsächlich von jedem überwachten File einen kompletten Download anzufertigen und bei Strafanzeige als Beweismittel beizulegen. Dies sei auch im Fall der "Easy2Sync"-Files der Fall gewesen, hier habe man jedoch die Freeware-Version auch nach komplettem Download und Testinstallation irrtümlich für eine Vollversion gehalten. Der Dateiname - der ein "Business Edition German" enthielt - dürfte seinen Teil zum Irrtum beigetragen haben. Spannend immerhin die Angabe, dass - anders wie beispielsweise von der IFPI praktiziert - Logistep nicht von jedem einzelnen abgemahnten User eine komplette Datei lädt. In der Regel wird der Nutzer nur anhand von Teilen eines Komplettdownloads identifiziert und belangt. Zum Vergleich: die IFPI lädt unter Aufsicht mehrere komplette Musikfiles von einem einzelnen User und ermittelt dessen Adresse via Ethereal. Hier ist die Beweislage eindeutig: der User muss zumindest die testweise geladenen Files zum Ermittlungszeitpunkt vollständig im Netz zum Download angeboten haben. Anders Logistep, die ja auch weitaus größere Dateien - Iso-Files von Installations-CDs oder komplette Alben - überwachen. Eine vollständige Iso von nur einem User komplett als Beweismittel zu laden, scheint in der Tat unpraktikabel zu sein. Vollkommen einzigartig scheinen die ungerechtfertigten Abmahnungen indessen nicht unbedingt zu sein. In mindestens einem Fall gab ein abgemahnter User an, für eine defekte, nicht auspackbare Rar-Datei belangt worden zu sein. Der Nachweis, dass die Datei funktionsfähig war, dürfte Logistep angesichts des Downloads nur von Teilen eines Files von einem einzelnen User schwerfallen - beim Abgemahnten defekt gespeicherte Dateiteile wurden beim Testdownload durch Logistep möglicherweise korrekt von einem anderen User geladen. Doch auch in so einem Fall müßte der User das Verfahren ausfechten - mit möglicherweise ungewissem Ausgang. Verwandte News
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