gulli: Lobbyorganisationen dürfen Polizeidienststellen "belobigen"
28. Februar 2005

Lobbyorganisationen dürfen Polizeidienststellen "belobigen"

Die BSA sagt Danke

Belobigungen erhält man gemeinhin von Vorgesetzten, Prüfern oder anderen Personen und Institutionen, von denen man mehr oder weniger abhängig ist. Dies soll im genannten Fall natürlich nicht angenommen werden, dennoch mutet seltsam an, dass eine privatwirtschaftliche Organisation wie die BSA (Business Software Alliance) Polizeidienststellen "belobigen" darf, ohne dafür ausgelacht zu werden.

Die ausgezeichneten Dienststellen seien die Polizeiinspektion Riesa, der Wirtschaftskontrolldienst Stuttgart, die Polizeidirektion Dresden, die Polizeidirektion Coburg und das Polizeipräsidium Dortmund, wie die BSA in einer Pressemitteilung verlauten läßt.

Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis der deutsche Bankenverband Kanzler Schröder für die Steuerentlastungen bei Unternehmensveräußerungen offiziell belobigt. Oder vielleicht die Industrie- und Handelskammer die FDP? Oder daß gar der Verband freier Tankstellen den Grünen endlich einmal hochoffiziell eine Rüge ausspricht? Bei der BSA scheint es niemanden zu wundern. Obwohl, doch, unter anderem Twister von stop1984.org.

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