gulli: Limewire strikes back: RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt
26. September 2006

Limewire strikes back RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt

Vor fast zwei Monaten reichte die RIAA gegen die Tauschbörse Limewire Klage ein: weil sie für Copyrightverstöße ihrer Nutzer mit haftbar sei, solle die Tauschbörse die Kleinigkeit von 150.000 Dollar pro unerlaubt verbreitetem Song zahlen. Limewire reichte nun Gegenklage ein: Monopolmissbrauch, Betrug am Kunden und weitere Verstöße wird dem Verband vorgeworfen.

Die Industrie berief sich auf die Stellungnahme des Supreme Court im Fall Grokster: wenn ein Tauschbörsenhersteller aktiv zu Urheberrechtsverletzungen ermutige, könne er für das Handeln der Nutzer mit verantwortlich gemacht werden. Entsprechende Nutzungsbestimmungen und Willenserklärungen, die in viele Clients integriert sind, läßt die RIAA dabei offenbar nicht gelten: was den Tausch entsprechenden Materials ermöglicht, ist nach ihrer Sichtweise illegal. Entsprechend wurde Limewire auf Schadenersatz verklagt.

Limewire erkennt in dieser Vorgehensweise das simple Absichern einer missbräuchlich erhaltenen Monopolstellung. Das

"...Ziel [der RIAA] ist einfach: jeden Musikdistributionskanal zu zerstören, den sie nicht besitzt oder kontrolliert, oder diese dazu zu zwingen, Geschäfte mit ihr auf exklusiver und nichtwettbewerblicher Basis zu machen, um die Verbreitung und die Preisgestaltung digitaler Musik vollständig zu kontrollieren, zum Schaden der Verbraucher. ... Dieser Fall ist nur ein Teil eines viel größeren, modernen Komplotts zur Zerstörung sämtlicher Innovation, die Inhaltseigentümer nicht kontrollieren können und die ihre herkömmlichen Geschäftsmodelle stören."

Limewire verlangt ein Gerichtsverfahren. Wenngleich die aggressive Erwiderung der maßlosen Schadenersatzforderungen der Industrie nahelegt, dass Ziel der ganzen Aktion ein Vergleich ist, so wäre das Ergebnis eines Verfahrens natürlich höchst intererssant - einerseits in Bezug auf die Frage, ob der Betrieb einer Tauschbörsae per se bereits als ein Akt der Verleitung zum Gesetzesverstoß betrachtet werden kann, auf der anderen Seite, ob hier tatsächlich ein Monopolmissbrauch vorliegt.

  • 8 Kommentare zum Artikel
  • Diese Klage ist purer Selbstschutz, und weniger elegante Replik. Das erschreckende ist ja, daß jeder Anbieter von Tausch-Software generell als kriminell hingestellt werden kann, wenn diese Klage, soweit erfolgreich, Präzedenz-Charakter bekommt. Die Gegenklage ist da nur ein zu gewichtendes Argument, so wie jeder sich gegen ein Raubtier wehren würde, auch wenn es sinnlos ist. Dieses Verfahren ist ein weiterer Schritt hin auf die Beantwortung ...

  • Zitat: Zitat von Mr.Tea jenseits von gut und böse... 150.000 Dollar pro song so werd ich auch das nächste mal rechnen wenn die deutsche bahn oder so verspätung hat, kann ich nicht rechtzeitig auf die arbeit, die verlorene arbeitsleistung, trägt mein arbeitgeber, welcher meine programme anderen firmen zur verfügungstellt welche, dadurch auch wieder ihre produktivität steigern und anderen firmen ein ...

  • Wenn man das ganze Ansinnen der RIAA weiterspinnen würde, müsste das gesammte Internet verboten werden. bzw. die Möglichkeit Daten untereinander auszutauschen. Mein Wunsch an die Richter. Laßt euch mal nich ständig beeinflussen sondern benutzt mal euren gesunden Menschenverstand.

  • Zitat: Zitat von St@tic für 10minuten verspätung setz ich dann als streitwert 15 millionen euro an. so ungefähr müsste doch die prinzipielle rechnung von riaa sein oder? Nimm besser kleinere Schritte. Alle 2,5 min oder so.

    weierles am 26.09.2006 13:14

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