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04. Dezember 2007

Limewire Klage abgewiesen, Musiklabels sind keine Monopolisten

Die Gnutella-Tauschsoftware Limewire gibts immer noch - auch wenn es um den Client in letzter Zeit sehr still wurde. Letzte Aktion: als Reaktion auf eine Entschädigungsklage der Musikindustrie klagte Limewire wegen Monopolmissbrauch der Big Four. Ergebnis: Klageabweisung.

Im Januar zog externer Link in neuem Fenster folgtLimewire vor Gericht mit der Begründung, man könne wohl ein legitimer Wettbewerber auf dem Musikmarkt sein, wenn die Labels ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen würden. Darüber hinaus hätten die Labels externer Link in neuem Fenster folgtlaut Futurezone gar

"...das LimeWire-Netzwerk gehackt und behauptet, dass über LimeWire Kinderpornografie vertrieben werde".

Die Klage wurde nun angewiesen, die Labels betrieben nach Ansicht des Gerichts keine Wettbewerbsverzerrung durch Monopolmissbrauch. Währenddessen bleibt die Klage der RIAA auf Schadenersatz weiter anhängig.

Trotz der Rückschläge wird im Haus der Lime Group weiter fleißig gebastelt: den kommenden Musikshop will Limewire nun via eigenem, im Limewire-Client integrierten Browser nutzbar machen. Die aktuellen Fortschritte dokumentiert Limewire auf externer Link in neuem Fenster folgtihrem Blog.

Dennoch bleibt festzustellen, dass dem ehemals zurecht beliebten Client inzwischen die Zeit davonläuft. Bereits jetzt haben sich die Online-Shops den Markt weitgehend aufgeteilt, wenn ein weiterer Wettbewerber kommt, wird er schon mit einigen bestechenden Features glänzen müssen, damit er nicht in der Versenkung verschwindet. Und ob das ausgerechnet Limewire gelingen kann, ist mehr als fraglich - denn schon bereits jene Anbieter tun sich schwer am Markt, die von den Labels nicht die Knüppel zwischen die Beine geworfen werden.

Der einzige Grund, dass die Labels ein Interesse an einer Lime Group in der Gewinnzone haben könnten, besteht darin, dass anschließend die geforderten Schadenersatzzahlungen irgendwie auch beglichen werden könnten. Ob das hinreichend ist, um dem Shop den notwendigen Support und einigermaßen günstige Konditionen zu geben? Vermutlich nicht.

  • Zitat: Die Klage wurde nun angewiesen, die Labels betrieben nach Ansicht des Gerichts keine Wettbewerbsverzerrung durch Monopolmissbrauch. Währenddessen bleibt die Klage der RIAA auf Schadenersatz weiter anhängig. Noooin, gar kein Monopolmissbrauch -.- Mich würde mal interessieren, was für dieses Urteil so geflossen ist...

    .:ADI:. am 04.12.2007 15:29
  • Vielleicht hätte man es mit Klage wegen "Gründung einer terroristischen Vereinigung" versuchen sollen . Das die Musikindustrie nämlich Psychoterror betreibt, musste ja schon so manches Opfer erfahren.

    DasFragezeichen am 04.12.2007 15:48
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