gulli: LG Hamburg: Boardnick kann nicht abgemahnt werden

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16. November 2005

LG Hamburg Boardnick kann nicht abgemahnt werden

Nicknames dürfen Markennamen enthalten

Eine der absurderen Abmahnungsfälle der letzten Zeit kam gestern zu einem glücklichen Ende. Auf den Forennews wurde diesen Juni der Fall Patrick Albers' dokumentiert, welcher zur Zahlung von über 5.000 Euro aufgefordert wurde. Begründung: der Nickname eines Users auf dem von ihn betriebenen Ironsport - Boards verstoße gegen das Markengesetz. Die hohe Summe wurde mit dem hohen zugrundegelegten Streitwert begründet, dieser wiederum mit der Größe des Forums, was natürlich auch die Markenschutzverletzung besonders schwerwiegend mache.

Da bereits per heute 31.102 Benutzer, so ihre administrative Statistik, mit einem wettbewerbswidrigem Namen umworben werden und allein 385.121 Beiträge ihrerseits verfasst worden sind, wirkt sich dies erheblich auf die Streitwerthöhe aus, so die Begründung in der Anwaltsnote.

Albers schaltete die Kanzlei Dr. Bahr ein, die in der Folge der klagenden Partei darlegte, dass ein Verstoß gegen das Markengesetz keinesfalls vorliege. Weder werde die Marke in einem Geschäftsbereich verwendet, für die sie eingetragen sei, noch bezeichne sie eine geschützte Ware oder Dienstleistung, sondern eben einen User eines Boards, zu guter Letzt habe der Boardbetreiber ohnehin nicht selbst den Begriff verwendet, sondern eben ein User. Die Abmahnung war wegen einer Vielzahl von Gründen unberechtigt und zudem eindeutig rechtsmissbräuchlich. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Dr. Bahr, die Herrn Albers vertritt, mit einer Gegenabmahnung und der Androhung einer negativen Feststellungsklage beantwortet, so aus dem Schreiben der Kanzlei, welches jedoch unbeantwortet blieb.

Boardmaster werden sich auch in Zukunft keine Sorgen machen müssen, wenn sich ihre User mit Namen schmücken, die in anderen Kontexten eingetragene Marken sind - so der Stand der Dinge zu diesem Zeitpunkt, das erfreuliche Nachspiel folgte gestern vor dem LG Hamburg. Der unberechtigte Abmahnungsversuch wird für Albers finanziell vollständig folgenlos bleiben: Insbesondere wurde nicht nur festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und Albers keine Abmahnkosten zu zahlen habe, sondern auch, dass die Gegenseite die Kosten für die anwaltliche außergerichtliche Einschaltung der Kanzlei Dr. Bahr zu tragen habe, so die Pressemitteilung. Glückwunsch.

  • 14 Kommentare zum Artikel
  • Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Als Betreiber eines kleinen VW-Forums hab ich mir natürlich schon Sorgen gemacht, daß mich das gleiche Schicksal ereilen wird. Aber so... ich finde allerdings, sie hätten noch härter gegen die abmahnende Kanzlei vorgehen, ihrerseits das volle Programm abspulen sollen. Das ist versuchter Rechtsmissbrauch und sollte eigentlich noch härter bestraft werden, als es bei normalen Markenrechtsverletzungen auf kleinster ...

  • Solche Anwälte; Die arbeiten von sich aus? Dann wären dass ja schon fast Kopfgeldjäger des Internets. Oder selbsternannte Sherriffs Berater

    Berater am 17.11.2005 06:36
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