|
16. November 2005
LG Hamburg Boardnick kann nicht abgemahnt werdenNicknames dürfen Markennamen enthalten Eine der absurderen Abmahnungsfälle der letzten Zeit kam gestern zu einem glücklichen Ende. Auf den Forennews wurde diesen Juni der Fall Patrick Albers' dokumentiert, welcher zur Zahlung von über 5.000 Euro aufgefordert wurde. Begründung: der Nickname eines Users auf dem von ihn betriebenen Ironsport - Boards verstoße gegen das Markengesetz. Die hohe Summe wurde mit dem hohen zugrundegelegten Streitwert begründet, dieser wiederum mit der Größe des Forums, was natürlich auch die Markenschutzverletzung besonders schwerwiegend mache. Da bereits per heute 31.102 Benutzer, so ihre administrative Statistik, mit einem wettbewerbswidrigem Namen umworben werden und allein 385.121 Beiträge ihrerseits verfasst worden sind, wirkt sich dies erheblich auf die Streitwerthöhe aus, so die Begründung in der Anwaltsnote. Albers schaltete die Kanzlei Dr. Bahr ein, die in der Folge der klagenden Partei darlegte, dass ein Verstoß gegen das Markengesetz keinesfalls vorliege. Weder werde die Marke in einem Geschäftsbereich verwendet, für die sie eingetragen sei, noch bezeichne sie eine geschützte Ware oder Dienstleistung, sondern eben einen User eines Boards, zu guter Letzt habe der Boardbetreiber ohnehin nicht selbst den Begriff verwendet, sondern eben ein User. Boardmaster werden sich auch in Zukunft keine Sorgen machen müssen, wenn sich ihre User mit Namen schmücken, die in anderen Kontexten eingetragene Marken sind - so der Stand der Dinge zu diesem Zeitpunkt, das erfreuliche Nachspiel folgte gestern vor dem LG Hamburg. Der unberechtigte Abmahnungsversuch wird für Albers finanziell vollständig folgenlos bleiben: Verwandte News
Trackbacks
|