gullinews am Freitag, 04.07.2008 14:35 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor drei Jahren festgestellt, dass die Verweigerung einer potenziell Linderung verschaffenden Therapie unzulässig in das Grundrecht der Patienten auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreift. Demnach darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) solche Anträge nicht mehr grundsätzlich abgelehnten.
Zahlreiche Aids- und Krebspatienten, Multiple-Sklerose-Kranke und u. a. Epileptiker hofften darauf, von der preiswerten und nebenwirkungsarmen Medizin Cannabis profitieren zu können. Cannabis wirkt zum Beispiel bei spastischen Lähmungen nachweislich stark krampflösend. Doch das BfArM und die Regierung verweigern die Genehmigungen für Cannabispatienten bislang bis auf wenige Ausnahmen. Die Bundesregierung bezweifelt die Verwendung von Cannabis als Medizin. Man sah darin primär eine Verharmlosung der Risiken des Konsums dieses Rauschmittels an.
Die Problematik beinhaltet aber auch eine soziale Komponente. Bislang kann lediglich kostenpflichtig das BTM-pflichtige Medikament Dronabinol per Privatrezept verschrieben werden, was sich viele Kranke aber nicht leisten können. Zudem enthält dieses Präparat lediglich den Hauptwirkstoff THC und nicht alle rund 60 Cannabinoide - die Wirksamkeit wird deswegen infrage gestellt.
Am 15.10.2008 wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages öffentlich über die Anträge von Linken und Grünen beraten. Erstmals wird an diesem Tag auch Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich vor dem Ausschuss zu äußern. Die Mitglieder des "Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin" wollen an diesem Tag alle geleisteten Unterschriften der Petition vorlegen, in den vergangenen Tagen haben bereits 300 Personen online unterzeichnet. (via hanfverband.de, thx!)
| 101 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Kinqpin am 15.10.2008 19:54:40: |
Ghandy am 15.10.2008 21:50:32: |
titus_shg am 17.10.2008 16:35:37: |