Hurra, sie leben noch. Das erwartete Chaos in den Wahllokalen blieb trotz des neuen Wahlsystems aus, die Wahlbeteiligung konnte dadurch allerdings auch nicht gesteigert werden. Auch mit dem Durchbruch der Piraten hat es in der Hansestadt bei diesem Anlauf leider nicht geklappt. Man geht etwas enttäuscht und gleichzeitig sehr selbstkritisch aus der Wahl hervor. Die Wahlkämpfer wissen, ihre Themen waren keine massentauglichen Selbstläufer. Am Sonntag konnte man in Hamburg lediglich 0,2% der Stimmen für sich gewinnen.
Das Ergebnis ist gut nachvollziehbar, ist dieser Landesverband noch relativ jung. Erst im Oktober 2006 gegründet musste man zunächst die 1.000 Unterschriften für die Landesliste einsammeln. Kritik gab es, weil die Piraten nur auf den Wahlkreislisten in Altona vertreten waren. Viele Wähler wären wahrscheinlich bereit gewesen ihnen eine oder mehrere von den fünf Wahlkreisstimmen abzugeben, allerdings nicht ihre Landeslistenstimme. Dies lag daran, weil der Partei zum einen nicht so viele Kandidaten für die Wahlkreise zur Verfügung standen. Zum anderen hätte man für jeden weiteren Wahlkreis noch einmal 100 Unterschriften einsammeln müssen.
Man sieht also: In Zeiten fehlender Alternativen zu den herkömmlichen Parteien ist es tatsächlich gut, dass sie noch leben. Deswegen: Anker lichten, Segel & Kopf hoch und weiter geht's.
Klar, aber es ist erlaubt(aus gutem Grund) und wenn der Bundestag das machen will, sehe ich da kein Problem. Im Übrigen ist die Ein-3 Thema Partei nun immernoch nicht groß weitergekommen, wenn man mal von neuen Parolen aus dem Überwachungsstaatsumpf absiehgt.
Zitat: Zitat von Habek Klar, aber es ist erlaubt(aus gutem Grund) und wenn der Bundestag das machen will, sehe ich da kein Problem. Im Übrigen ist die Ein-3 Thema Partei nun immernoch nicht groß weitergekommen, wenn man mal von neuen Parolen aus dem Überwachungsstaatsumpf absiehgt. Eine Enteignung o.ä. auf der Basis von "Eigentum verpflichtet" ist auch erlaubt. Das bedeutet nicht, das man ...
Zitat: Eine Enteignung o.ä. auf der Basis von "Eigentum verpflichtet" ist auch erlaubt. Nein, Enteignungen sind durch einen anderen Absatz des Artikel 14 GG erlaubt. Zitat: will man hier gerne sagen "aus gutem Grund"? (das geht für etliche andere Beispiele ebenso - bis hin zum totalitären Polizeistaat) Erlaubt das GG ...
Zitat: Zitat von FlockDoc was der Partei fehlt ist nich tnur eine Meinung zu mehr Themen, sondern auch mediale Unterstützung. Das brauchen sie auf jeden Fall - der Wahlwerbespot in Hessen war sowas von dermaßen gequirtle Scheiße, da fehlen mir echt die Worte Wer sowas produziert, hat es wirklich nicht verdient, dass ihn überhaupt jemand wählt. Vom Imageverlust der Datenschutzbeführworter mal ganz zu ...