gulli: Landgericht Krefeld: Gespräche wurden mit Mikrofonen mitgehört

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28. November 2008

Landgericht Krefeld Gespräche wurden mit Mikrofonen mitgehört

Beim Abhören von Gesprächen bewegt man sich in Deutschland zum Glück in einen sehr gefährlichen Rechtsraum und dies aus gutem Grund. Was jedoch tun, wenn Justitia sich aufgrund der Beauftragung von scheinbar unfähigen Firmen selbst verwanzen lässt? Der Westdeutsche Rundfunk hat entlarvt, was seit Wochen im Justizpalast vonstatten ging.

"Kann es sein, dass Sie von oben bis unten verwanzt sind?", lautete die Frage des Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks am vergangenen Mittwoch. Dieser wollte ein Interview mit dem Haftrichter Wolfgang Thielen führen, welcher zugleich der Pressesprecher des Amtsgerichts ist. Mehrfache Rückkoppelungen ungeklärter Herkunft verhinderten dies jedoch.

Als man aufgrund des nicht ganz angenehmen Klanges vor die Tür getrieben wurde, versuchte man die Quelle für das Problem zu finden. An insgesamt acht Stellen am Gebäude waren seitens des Eigentümers, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), bereits Anfang November Überwachungskameras installiert worden. All dies im Auftrag des Landes-Justizministeriums, welches seine Einrichtungen dadurch "vor Angriffen von außen" schützen wollte. Das Unternehmen, welches den Auftrag ausführte, beging jedoch einen schwerwiegenden Fehler. An den Überwachungskameras waren ebenfalls Mikrofone integriert, welche jedoch nicht abgeschaltet wurden.

Drei Wochen lang war den beiden Wachtmeistern des Gerichtsgebäudes möglich gewesen, jeden Wortwechsel im Gebäude zu verfolgen. Sei es zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten oder sonstigen Besuchern des Gebäudes. Ministeriumssprecher Ralph Neubauer zeigte sich entsetzt, als ihn die Westdeutsche Zeitung mit den Tatsachen konfrontierte: "Das kann nicht sein, das darf nicht sein." Jedoch ändert dies nichts daran, dass es eben so war. Erika Böttcher von der Duisburger BLB-Zweigstelle, welche für das Justizgebäude zuständig ist, war ebenfalls schockiert, reagierte jedoch unverzüglich. Ein Fachingenieur wurde damit beauftragt, die "Verwanzung" zu überprüfen. Vergangenen Donnerstag wurde die Tonübertragung in den kugelsicheren Glaskasten der Wachtmeister deaktiviert. Nun sieht man sich in Erklärungsnot: "Die Standard-Kameras sind alle mit Mikrofonen ausgestattet. Das hat die Firma, die die Anlage installierte, übersehen. Wir sind alle konsterniert." Wie kompetent kann eine Firma sein, die in Gerichtsgebäuden "vergisst" die Mikrofone in Kameras zu deaktivieren? Zumal deaktivieren nicht automatisch bedeutet, dass die Mikrofone verschwunden wären.

Haftrichter Wolfgang Thielen war schwer entsetzt über diesen Skandal und dachte gar an einen Rücktritt, aus einem bestimmten Grund: "Vor einer Woche erhielt ich eine Medien-Anfrage, ob es möglich sei, dass am Krefelder Gericht die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten abgehört würden. Ich habe sinngemäß geantwortet: 'Das kann nicht sein, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.'"Gab es womöglich sogar schon Folgen dieser Belauschung von vertraulichen Gesprächen?

Rechtsanwalt Neuber, welcher häufiger an diesem Landgericht zugegen ist, äußerte sich detaillierter zum Sachverhalt. So sei die Kamera im Eingangsbereich auch diejenige gewesen, die den einzigen Raucherbereich des Gerichts überwachte. In Verhandlungspausen waren dort zahlreiche rauchende Verteidiger und ihre Mandanten zugegen, so auch Rechtsanwalt Neuber. Dieser sei dort häufiger mit einer rauchenden Mandantin zugegen gewesen, um prozesstaktische Dinge zu besprechen, die eigentlich vertraulich sind. Auch andere Verteidiger und ihre Mandanten sollen sich dort zum selben Zwecke häufig aufgehalten haben. Dabei stellt dieser Eingriff des Abhörens eines Verteidigergesprächs einen elementaren Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers nach Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Dieses gewährleistet dem Rechtsanwalt eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung, insbesondere zu dem Zwecke, damit das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt geschützt werden kann. Es scheint als bräuchte es gar kein BKA-Gesetz, um in die Grundrechte des eigenen Volkes einzugreifen. (Firebird77)

(via wz-newsline, pnw, thx!)

  • Zitat: Zitat von a_d_s  Wenn der Auftraggeber nicht kontrolliere ob alles den Wünschen (Ausschreibung) und Vorschriften (Gesetze) entsprechend umgesetzt wurde - was soll man von so einem Auftraggeber halten? Wenn die Zusatzfunktion innerhalb der Kamera abgeschnitten wird (es wird beispielsweise die Verbindung getrennt), dann siehst du das aber auch nicht eben so... Auf jeden Fall trifft das Landgericht ...

    Toronto am 01.12.2008 13:29
  • Was regt ihr euch denn so auf ? Hatten diese Indiviuen etwa was zu verbergen, diese potentiellen Schwerverbrecher am Krefelder Landgericht ? Und wieso überhaupt "potentiell" ? Erst neulich hat dieses unsehlige Landgericht auch noch die Geissel der Menschheit aka Filesharer in Schutz genommen. http://www.jurablogs.com/de/fileshar...on-nutzerdaten Dieses Gerichtsgebäude ist also voller (auch dort arbeitender) Schwerstverbrecher, da ...

    quasimodo2000 am 01.12.2008 13:51
  • Nun wird bundesweit berichtet : Unter anderem http://nachrichten.rp-online.de/arti...nzelfall/22483

    RA Neuber am 02.12.2008 09:32
  • Zitat: Überwachungskameras mit Mikrofonen, mit denen am Landgericht Krefeld Gespräche mitgehört werden konnten, sind auch an anderen Gerichtsgebäuden in Nordrhein-Westfalen installiert. http://www.az-web.de/lokales/euregio...fgetaucht.html somit ist für mich klar, dass dies gezielt gemacht wird.

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