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17. September 2008
Landgericht Köln Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlenVor etwa zwei Wochen berichteten wir über die vermutlich erstmalige Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches. Eine abmahnende Kanzlei erklärte in einer Pressemitteilung, welch großartiger Erfolg dies sei. Das Landgericht hatte nämlich bereits ein Album für einen gewerbsmäßigen Umfang herangezogen, so dass die Daten vom Provider im Rahmen des Auskunftsanspruchs abgefragt werden konnten. Der Beschluss des Landgerichts Köln liegt nun vor, und er ist keinesfalls so genial, wie man dies bislang angenommen hatte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat den Beschluss genauer untersucht, wobei er zu dem Schluss kam, dass es für die Musikindustrie keinen Grund zum Feiern gibt. Besonders interessant ist jedoch die Antwort, wie viel dieser Auskunftsansspruch den nun eigentlich gekostet hat. Vor zwei Wochen hatten wir noch gefragt, ob pro IP-Adresse die 200 Euro Gebühr verlangt werden, oder pro Paket an IP-Adressen. Das Landgericht Köln hat hierbei fein säuberlich entschieden: 200 Euro pro IP-Adresse. Auskunft verlangte die Kanzlei übrigens über neun IP-Adressen, also 1.800 Euro. Kein besonders teurer Preis, den man sicherlich auf die Abmahnungen umwälzen könnte. Wenn es jedoch erst einmal an 1.000 IP-Adressen geht und somit 200.000 Euro vorzustrecken wären, dürfte es zumindest etwas anders aussehen. Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, so Rechtsanwalt Solmecke, dann dürften Massenabmahnungen bald der Vergangenheit angehören. Des Weiteren ist jedoch festzuhalten, dass das Landgericht Düsseldorf im Beschluss vom 12.09.2008 keine Auskunft über die Gerichtsgebühren gibt. Dies lässt allerdings vermuten, dass die Richter die Gerichtsgebühren nur einmal berechnen, so Christian Solmecke. (Firebird77) (via wb-law, thx!) Trackbacks
Zitat: Zitat von t-time Selbst wenn es soviel kosten sollte, was ich allerdings nicht glaube, dann ist das für die Rechteinhaber auch kein großes Hinderniss. Für Filme wie Spider-Man 3 werden z.B. alleine $100.000.000 für die Werbung ausgegeben. Da dürfte es auch kein Problem sein ein weiteres Milliönchen auszugeben um an ein paar armen Schweinen ein Exempel zu statuieren... Naja nur die mahnen nicht ... Kabummski am 17.09.2008 16:32
Flaterate und gut ist. Aber wie immer gilt bei der Industrie: Warum einfach, wenns auch kompliziert (und uneffektiv) geht. DasFragezeichen am 17.09.2008 17:09
Zitat: Zitat von DasFragezeichen Flaterate und gut ist. Aber wie immer gilt bei der Industrie: Warum einfach, wenns auch kompliziert (und uneffektiv) geht. Gibt doch schon Napster. t-time am 17.09.2008 18:08
Zitat: Zitat von t-time Selbst wenn es soviel kosten sollte, was ich allerdings nicht glaube, dann ist das für die Rechteinhaber auch kein großes Hinderniss. Für Filme wie Spider-Man 3 werden z.B. alleine $100.000.000 für die Werbung ausgegeben. Da dürfte es auch kein Problem sein ein weiteres Milliönchen auszugeben um an ein paar armen Schweinen ein Exempel zu statuieren... $100.000.000? Herrje, ... kleini75 am 18.09.2008 09:52
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