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13. November 2008
Landgericht Darmstadt Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtensDie Landgerichte Darmstadt sowie Stralsund haben in neuerlichen Urteilen entschieden, das die Einsicht in die Ermittlungsakten seitens der Rechteinhaber durchaus legitim sei und nicht den Schutzinteressen des Filesharers gegenübersteht, der zivilrechtlich haftbar gemacht werden soll. Die Beschlüsse der beiden Landgerichte sprechen eine klare Sprache, die sich auch durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nicht wirklich verändert hat. Ebenso sah es das Landgericht Darmstadt, welches festhielt, dass "Die anzeigenden Musikverlage, die als Rechteinhaber im vorliegenden Verfahren Verletzte sind, [...] gemäß § 406e Abs. 1 StPO Akteneinsicht verlangen [können]. Überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten oder anderer Personen stehen nicht entgegen (§ 406 e Abs. 2 StPO)." Deren Beschluss stammt jedoch vom 09.10.2008, weshalb in der Urteilsbegründung ebenfalls Bezug zum Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch genommen wird. Das Gericht hält fest, dass "Der begehrten Akteneinsicht [...] auch nicht die zum 01.09.2008 in Kraft getretene Vorschrift des § 101 UrhG entgegen [stehe], die einen Auskunftsanspruch des Verletzten - im Übrigen auch gegen Dritte - für den Fall eines Urheberrechtsverstoßes von "gewerblichem Ausmaß" vorsieht. Jedenfalls sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt, weil die Rechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" erfolgte. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, wird nicht einheitlich beurteilt. [...]" Ein interessantes Bild, welches sich hier darstellt. Man wird gespannt darauf warten können, bis der eingeführte Auskunftsanspruch, bei welchem die Rechteinhaber pro IP-Adresse Gebühren vorstrecken müssen, bei einigen Gerichten nicht bald haltlos wird. (Firebird77) (via wb-law, thx!) Trackbacks
Kein Kommentar. Einfach nur lächerlich. Mir fällt dazu folgendes ein: Spoiler: Das letzte Gaytreffen fand im Darmstadt. cheaterpd am 13.11.2008 20:22
Na super. Wenn Verfahren eingestellt wird, kriegen die also trotzdem Akteneinsicht. Ist doch wurscht, ob es rechtens ist oder nicht. Dann möchte ich aber auch, dass mein Vater wegen dem Strafverfahren gegen ihn Akteneinsicht kriegt. Die kriegt er aber nicht, weil das Verfahren zum Glück gegen ihn eingestellt wurde. Aber uns würde interessieren, wer der Arsch war, der ihn angezeigt hat. (Auch wenn wir es eigentlich wissen.) Ich könnte ... Destiny666 am 13.11.2008 20:23
Ich hoffe, dass die dortigen OLGs den Mist wieder kassieren. SPMan am 13.11.2008 20:51
Zitat: Zitat von SPMan Ich hoffe, dass die dortigen OLGs den Mist wieder kassieren. Darauf kannste lange warten.... Die Gerichte setzen nur das um was Politiker und Unternehmen vorleben, nähmlich das der Datenschutz heutzutage keinen -oder nur geringen Wert hat. Ob die Daten auch Rechtmässig und richtig erstellt worden sind, interessiert die erstmal nen feuchten.... Desweiteren stelle ich fest, ... pawel22 am 13.11.2008 21:53
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