gulli: Label verklagt nach Niederlage 14jährige Filesharerin

Anzeige

Voting

Wie sollen die Beiträge als gelesen markiert werden?
Wie bisher mit Cookies nach Zeit X
Richtig (nachdem auf den Beitrag geklickt wurde)
06. Oktober 2005

Label verklagt nach Niederlage 14jährige Filesharerin

Man sei "gezwungen worden"

Die erste Schlappe vor Gericht musste die RIAA bei ihrer Klagewelle gegen Filesharer einstecken, nachdem ein Gericht befand, ohne die Bestellung eines gerichtlichen Vormunds könne die RIAA kein 13jähriges Mädchen verklagen, die angezeigte Mutter könne ebensowenig belangt werden. Nun behauptet Priority Records, eines der im ersten Fall klagenden Labels, man "zwinge sie", das Mädchen zu verklagen - und fordert nun die Einberufung eines ebensolchen Vormunds, der die inzwischen 14jährige Brittany Chan vor Gericht vertritt, damit sie einen neuen Prozess anstrengen kann - statt gegen die Mutter nun gegen die Tochter selber. Chan wird beschuldigt, unter dem Nick "spicybrwneyedgrl" über 800 Tracks in einem Shared-Ordner gespeichert zu haben.

Ein entsprechendes PDF-Dokument liegt dem Recording Industry Vs. People - Blog vor. Bezeichnend die Formulierung, Brittanys Mutter habe die RIAA gezwungen, das Verfahren direkt gegen Brittany Chan einzureichen, selbst nachdem sie informiert worden sei, dass sie den klagenden Labels nun keine Alternative mehr lasse.

Alternativen gibt es indessen reichlich: die Klage gegen ein Kind schlicht fallenzulassen, wäre eine davon. Nur wurde bereits in einem anderen Fall klargestellt, man rücke selbst dann nicht von den Klagen ab, wenn es durchaus glaubwürdig sei, dass die Opfer niemals Musik heruntergeladen haben: das könnte schließlich andere Opfer der RIAA - Klagen dazu ermutigen, sich ebenfalls gegen die Forderungen der Musikindustrie zu wehren.

Kommentare

© copyright 1998-2009 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads |