Die "ARGE Daten" hat heftige Kritik an der geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich geäußert. Statt die Richtlinie der EU umzusetzen, sollte Österreich es lieber auf eine Klage vor dem EuGH ankommen lassen, da die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten gegen geltende Menschenrechtskonventionen verstoße. "Mit dieser Richtlinie hat man ein ganz wesentliches Grundprinzip unserer Gesellschaft verlassen - unbeobachtet leben zu können, solange man sich nichts zuschulden kommen lässt", so Hans Zeger von der ARGE Daten. Dieses ist ein Prinzip von Verfassungsrang und deswegen sei eine grundrechtskonforme Umsetzung dieser EU-Richtlinie "ganz klar" nicht möglich.
"Nicht Überwachungswahn, politischer Missbrauch von Datensammlungen oder Zweckentfremdung der Daten sind das Problem. Die innere Logik eines auf totale Sicherheit orientierten Präventivdenkens führt zur totalen Kontrolle. Politik und Polizei die Sicherheit versprechen, werden zu Getriebenen ihrer eigenen Logik." Hat man das Prinzip der "präventiven Sicherheit" einmal angefangen, so bewegt man sich in Richtung Totalüberwachung, sofern man die Sicherheit unter dieser Voraussetzung garantieren will. Zudem werde durch die verdachtsunabhängige Speicherung der Telefon- und Internetdaten der Bürger grundlos unter Generalverdacht gestellt. Im Grunde sei diese Maßnahme auch sinnfrei, denn "der, der weiß, dass er etwas zu verbergen hat, hat trotzdem eine Unzahl an Möglichkeiten, seine Spuren zu verwischen."
Das Problem ist, dass sobald die Daten einmal da sind, Begehrlichkeiten wachsen. Es würde schon jetzt Anfragen geben, ob der Verursacher eines Autounfalls zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes telefoniert hat. Hans Zeger von der ARGE Daten weiter: "Jetzt kann man sagen, die Daten gibt es nicht", jedoch würde mit der Vorratsdatenspeicherung der Druck "extrem hoch, die Daten auch für andere Zwecke offenzulegen". Dieser Druck würde an die Service-Provider gehen. In Österreich gibt es kein Beweisverwertungsgebot vor Gericht. So gesehen wären auch Daten aus dem Vorratsdatenpool vor Gericht in einem Zivilprozess verwertbar, selbst wenn diese "auf dubiosen Weg" beschafft worden wären. Die Vorratsdatenspeicherung würde die "Büchse der Pandora öffnen".
Österreich solle vielmehr den Weg gehen, ein "grundrechtliches Vorbild" zu sein - und es auf Klage der EU-Kommission wegen nicht Nicht-Umsetzung der Richtlinie ankommen lassen. Die Datenspeicherung sollte als Ergebnis gar nicht erst eingeführt werden. Als mögliche Alternative schlägt die ARGE Daten allerdings eine Variante vor. Sie würden sich damit zufrieden geben, aufgrund von einem konkreten Anlass Daten auch flächendeckend für einen bestimmten Zeitraum zu sammeln, jedoch nicht verdachtslos von vornherein.
(via Futurezone, thx!)
Bild: (cc) jamisonjudd
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Chronoton am 09.11.2009 21:43:53: |
Mr.Harmlos am 09.11.2009 22:04:00: |
Chronoton am 09.11.2009 22:09:05: |