gulli: Kreditkartenfahndung: Musterbeschwerde gegen KiPo-Rasterfahndung

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22. Januar 2007

Kreditkartenfahndung Musterbeschwerde gegen KiPo-Rasterfahndung

"Von einer Rasterfahndung kann nicht die Rede sein", bestritt die Justizministerin Angela Kolb Vorwürfe, die Ermittlungen der Sonderkommission "Mikado" stellen eine unerlaubte Komplettdurchleuchtung von Kreditkartennutzern dar. Um Käufer kinderpornographischen Materials zu ermitteln, überprüften sämtliche Unternehmen in der Kreditkartenbranche die Transaktionen ihrer Kunden. Wer sich wehren mag: daten-speicherung.de stellt einen Musterbrief zur Verfügung.

Dass der bisher beispiellose Vorgang längst nicht so harmlos ist, wie er nun von den Ermittlern dargestellt wurde, hat bereits Anwalt Udo Vetter ausführlich beleuchtet. Es ist anzunehmen, dass der Druck auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht ausreicht: auch gegen die allzu bereitwillige Kooperation der Kreditkartenunternehmen kann vorgegangen werden. Durch jeden deutschen Inhaber einer Kreditkarte.

Insofern: wer sich daran stört, bei gegebenem Anlass verdachtsunahhängig als potentieller Kinderpornokonsument überprüft zu werden, hat mehr Möglichkeiten als das übliche "Ich kann ohnehin nichts ändern" - zumindest die Stellungnahme des eigenen Kreditkartendienstleisters anzufordern, könnte durchaus interessant sein sowie Druck bei den Anbietern aufbauen, in Zukunft bei der Generalverdächtigung aller ihrer Kunden nicht mehr mitzumachen.

daten-speicherung.de hat den folgenden Musterbrief unter CC-Lizenz zur Verfügung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde der […] Bank AG in […]. Von dieser Bank habe ich auch eine VISA-Kreditkarte. Für die Verwendung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten ist die […] Bank AG verantwortlich und nicht die Visa Europe Services Inc., weil letztere nur im Auftrag der kartenausstellenden Bank tätig wird.

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Halle wurden von einigen Tagen alle Transaktionen von Kreditkarteninhabern in Deutschland darauf durchsucht, ob sie auf ein bestimmtes Raster passen. Damit wurden auch meine Daten durchsucht.

Dieser Vorgang war rechtswidrig und verstieß gegen § 28 BDSG. Die Suche stellt eine Verarbeitung meiner Daten dar, die in keiner Weise zur Erfüllung des Vertragszwecks oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich war. Eine Rasterfahndung ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Strafprozessordnung zulässig. Im vorliegenden Fall hat es aber schon an der dort vorgeschriebenen richterlichen Anordnung gefehlt. Außerdem hat es an einem Anfangsverdacht gefehlt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, nach allgemeiner Lebenserfahrung sei anzunehmen, dass Deutsche ein Internet-Angebot kinderpornografischer Materialien nutzen würden. Für diese Annahme hatte sie keinerlei Anhaltspunkte. Würde ein Anfangsverdacht schon vorliegen, wenn die vage Vermutung gegeben ist, dass erfahrungsgemäß illegale Angebote genutzt werden, dann wäre eine tägliche Rasterfahndung zulässig. Dies kann nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Eine nähere juristische Würdigung finden Sie auf www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/ .

Ich bitte Sie, diese unzulässige Verwendung meiner Zahlungsdaten zu missbilligen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 43 BDSG) und dafür zu sorgen, dass die Beauftragten der […] Bank AG es künftig unterlassen, meine Zahlungsdaten verdachtslos und ohne richterliche Anordnung zu durchsuchen.

Mit freundlichen Grüßen,
...

Zur Nachahmung empfohlen.

  • 11 Kommentare zum Artikel
  • Moinsen, auch ich habe mich mit der Musterbeschwerde an Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gewandt, da meine Bank dort ihren Sitz hat (Popobank). Nach einem zwischenzeitlichen "eswirdnocheinwenigdauern"-brief kam heute folgendes: Ihre E-Mail vom 23.01.2007 Sehr geehrter Herr XXX, für Ihre o.g. E-Mail danke ich Ihnen. Zu den Hintergründen der darin aufgeworfenen Fragen möchte ich Ihnen zunächst ...

    plautze am 21.03.2007 19:22
  • MMhhh... Firma XY verkauft illegal irgendwelche Dinge. Sagen wir Rolex-Verschnitte oder ähnliches. Fixer Preis "45,32 Euro". Oder irgend ein anderer Betrag. Das Konto ist irgendwo unerreichbar in Hinter-Türkisien...der Staat lässt alle deutschen Konten von Banken und Kreditinstituten nach Kontenbewegungen auf eine Kontonummer XY durchleuchten? Im Link zum Lawblog ist ein Link zu einem Befürworter drin, welcher mit einem ...

  • Sehr schön.. Datenschutzbesorgte Bürger gegen Kinder.

  • Zitat: Zitat von abcypd Sehr schön.. Datenschutzbesorgte Bürger gegen Kinder. Das ist etwas kryptisch. Datenschutzbesorgte Bürger sind für Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit ergibt sich u.a. aus Art. 6 der EU-Menschenrechtskonvention und birgt das Prinzip der Unschuldsvermutung in sich. Dieses für Deutschland zu willkürende Prinzip erlaubt auch nach BVerfG keine Rasterfahndung. Eine ...

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