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13. Januar 2006

Konkurrenz durch Amateurmedien unerwünscht?

Gesetz gegen "Piraterie" wirkt gegen nichtkommerzielle Medienmacher

"Analog Hole Bill" wird der Gesetzesentwurf meist genannt, der unter dem offiziellen Titel "Digital Transition Content Security Act" zur Zeit diskutiert wird und einmal mehr die "Piraterie" im Medienbereich bekämpfen soll. Inhalt: ein Regelwerk für Geräte, die in der Lage sind, analoge in digitale Medien zu konvertieren und umgekehrt. Die Regeln: Kopierschutztechniken und Rechtemanagement müssen von den Geräten beachtet werden, auch und gerade beim Transformieren analoger in digitale Inhalte.

Die Probleme mit solchen Rechtemanagementsystemen sind bekannt, in einer Diskussion, welche momentan durch die Blogs geht, betrachtet Ed Felten weniger die DRM-Systeme, sondern die Ausnahmen. Denn schließlich existiert eine professionelle Medienindustrie, zu deren Gunsten das komplette Regelwerk ja entworfen wurde. Nur muß diese ihren Content gelegentlich auch bearbeiten oder konvertieren und nutzt sie existierende Medien für Remixe, Samples und so weiter. Und für diese Bearbeitung von Inhalten benötigt sie Geräte, welche naturgemäß in der Lage sein sollten, entsprechende DRM-Techniken zu ignorieren, um das freie Arbeiten mit dem Material zu ermöglichen.

Wenn nun ein Gesetz exakt diese Geräte verbietet, braucht man eine Ausnahmeregelung, damit wenigstens die professionellen Studios überhaupt die technischen Möglichkeiten haben, mit ihrem Content zu arbeiten. Diese Ausnahmeregelung wird im Gesetzesentworf für "professionelle Geräte" geschaffen, welche den Einschränkungen bezüglich Kopier- und Konvertiermöglichkeiten nicht unterworfen sein sollen. Nur: was sind "professionelle Geräte", und wer soll sie kaufen dürfen?

Ein "professionelles Gerät" ist dem Entwurfstext nach ein "Gerät, dafür entworfen, konstruiert, vermarktet und gedacht für den Gebrauch durch eine Person, die regelmäßig das Gerät für rechtmäßige Geschäfte oder industrielle Zwecke nutzt, wie beispielsweise Erstellen, Aufführen, Verbreiten oder Übertragen von audiovisuellen Werken auf einer kommerziellen Basis auf den Wunsch oder mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Copyright-Inhabers", und weiter: "Wenn ein Gerät für andere Personen als oben beschrieben vermarktet oder häufig verkauft wird, soll es nicht als "professionelles Gerät" betrachtet werden".

Ein Geschenk für die Industrie: an sich "nur" gedacht als Maßnahme gegen die Möglichkeiten, analoge oder digitale Contents durch Konvertierung kopierbar zu machen, nimmt man dem Privatanwender nebenbei die Technik aus der Hand, die ihm inzwischen zur Verfügung steht, um selber Medien auf durchaus professionellem Niveau zu erstellen. Lange Zeit hatte die Industrie ein Quasimonopol auf die flächendeckende Verbreitung qualitativ hochwertiger Medien. Internet, billige Bandbreite und erschwingliche Technik gaben nun auch dem Normalanwender völlig andere Möglichkeiten zur Hand, um Content zu erstellen und zu verbreiten. Verständlich, dass die Industrie davor zittert. Neben Großprojekten wie dem finnischen No-Budget-Blockbuster Star Trek - in the Pirkinning hat sich eine Medienkultur von unten etabliert, die mit zahlreichen Filmen, Remixen, Mashups, Machinimas und andere Medien völlig neue Formen der Medienerstellung und -verbreitung geschaffen hat. Neben der klassischen Medienindustrie hat sich längst eine alternative Low/No-Budget-Medienkultur etabliert, die qualitativ durchaus mit den etablierten Medien mithalten kann. Das notwendige Gerät dafür soll den Menschen nun wieder aus der Hand genommen werden, leistungsfähige Soft- und Hardware nur mehr den kommerziellen Künstlern vorbehalten bleiben.

Noch ist der Entwurf nicht verabschiedet und finden sich eine Menge Widersprüchlichkeiten im Entwurfstext. Allein das Vorhaben sollte jedoch zu denken geben.

  • 5 Kommentare zum Artikel
  • Oh ja! Der gute, alte Lötkolben. Ich denke gerade an diese Amateurfunkgeräte aus dem Deutschen Museum, Marke Eigenbau. Aber vielleicht werden "wesentliche Teile von Geräten zu Kopie..." den "wesentlichen Teilen von Schusswaffen" gleichgesetzt und man kommt an die Bauteile nicht mehr ohne HBK ran.

  • HI mal ne kleine Frage. Was ist den mit der Hardware die die "nicht professionelle menschheit" schon besitz? kommt dann ein Aufruf mann soll die HBK beantragen oder die Geräte bis bli.bla.blub bei der polizei abgeben?

    Cheatmaster2 am 15.01.2006 13:13
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