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08. Oktober 2007

Knast für Keywords Großbritannien will Passwortherausgabe per Haft erzwingen

In Großbritannien kann die Herausgabe von Keywords und Krypto-Keys nun per Haftstrafe erzwungen werden. Bis zu zwei, in anderen Fällen bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn man wissentlich einer Anordnung zur Schlüsselherausgabe nicht nachkommt. Neben den Unklarheiten um "wissentliche" Nichtherausgabe ergeben sich auch einige Umkehrungen der Beweislast bis hin zum Zwang, sich selbst zu belasten.

Wer nach Aufforderung zur Schlüsselherausgabe der Forderung nicht nachkommen kann, könnte damit bis zu zwei Jahre in den Knast wandern. Denkbar wäre die Anordnung der Schlüsselherausgabe beispielsweise für Kryptocontainer oder verschlüsselte Archive, die von Strafverfolgern nicht geknackt werden können. Dem Beschuldigten obliegt es anschließend beispielsweise nachzuweisen, dass es ihm

"...praktisch unmöglich war, der Forderung nach Offenlegung nach Abschnitt 49 nachzukommen ....", ebenso, dass er "diese Offenlegung vorgenommen hat, sobald es ihm möglich war".

Wer das nicht kann, wandert bis zu zwei Jahre in den Knast. Selbstverständlich steht jedem die Möglichkeit offen, ein Passwort einfach vergessen zu haben - das könnte jedoch problematisch werden, wenn anschließend auf USB-Stick oder Rechner zugängliche Passwortlisten und Keys gefunden werden.

Noch heikler wird die Geschichte, wenn die Key-Herausgabe geheim zu halten ist: bis zu fünf Jahre Haft drohen in dem Fall, dass Dritten von der eigenen Key-Herausgabeforderung berichtet wird. Das könnte im Zwang gipfeln, sich selbst zu belasten: man erhält beispielsweise weiter Emails, die einen belasten können, kann dem Absender jedoch nicht mitteilen, dass die verschlüsselten Mails von den Ermittlern geknackt werden. Auch hier werden manche Beschuldigten wohl eher weiteres belastendes Material in Kauf nehmen, das bei ihnen eingeht, bevor sie fünf Jahre Knast riskieren.

Abgesehen davon, dass ordentliche Kryptocontainer nicht mehr als solche zu erkennen sind und niemandem nachgewiesen werden kann, was er im Kopf und was er vergessen hat - die Gesetze werden einmal mehr Einschüchterungsmöglichkeiten für Ermittler Tür und Tor öffnen. Vor allem die erzwungene Kooperation mit den Ermittlern, ansonsten der bis zu fünf Jahre Knast, ist ein weiterer Schritt hin in einen Polizeistaat, in dem Bürgern immer weniger und staatlichen Stellen immer mehr Rechte eingeräumt werden. Mit bekannt zweifelhaftem Nutzen für die Bürger - denn einmal mehr werden sich die angeblichen Zielgruppen wie Terroristen wohl wenig um die verschärften Gesetze scheren.

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