gullinews am Mittwoch, 01.07.2009 23:53 Uhr
Der AK Zensur will ebenfalls eine Klage gegen das Gesetz erreichen - dort wird vor allem inhaltlich argumentiert. Das könnte Probleme bei der Zulassung der Klage geben, da man für die Bewilligung einer Verfassungsklage eine persönliche Betroffenheit nachweisen muss. Das könnte im Falle der Kipo-Netzsperren schwierig werden. Jörg Tauss sieht dagegen einen gravierenden Verfahrensfehler in der Art und Weise, wie das Gesetz zustandegekommen ist. Er will es durch ein sogenanntes "Organstreitverfahren" prüfen lassen.
Jörg Tauss verwies vor allem darauf, dass das Gesetz im Laufe des Verfahrens im Parlament "substanziell" verändert wurde - formell aber über die erste, substanziell andere Version abgestimmt wurde. Durch diese Änderungen hätte das Gesetz formalrechtlich mehrere Lesungen durchlaufen müssen, bevor es zur Abstimmung kommt. Dieses ist nicht erfolgt, sondern abgestimmt wurde über die "erste" Version, die sich ursprünglich noch auf eine Änderung des Telemediengesetzes bezog. Dieses Vorgehen hat die "Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten" deutlich beschränkt, heißt es in der Begründung.
Schon von Beginn an war Tauss ein Gegner des Gesetzes und stimmte dagegen. Er setze unter anderem durch, dass das Ergebnis der Abstimmung über das Gesetz der einzelnen Bundestagsmitglieder namentlich veröffentlicht wird. Wie sich zeigt, sucht er jetzt nach weiteren Wegen, dieses Gesetz noch irgendwie zu stoppen, unwirksam zu machen oder hinauszuzögern. Er fühlte sich enttäuscht von seiner Fraktion und entschloss sich nach dem Beschluss über dieses Gesetz, aus der SPD auszutreten. Seitdem unterstützt er die Piratenpartei. (020200) (via Futurezone, heise, thx!)
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pinballfan am 08.07.2009 19:49:46: |
datastorm am 08.07.2009 19:52:10: |
H1N1 am 09.07.2009 09:13:30: |