Der EU-Ministerrat will im Rahmen des "Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie", für den nun ein Entwurf veröffentlicht wurde, alle EU-Länder verpflichten, Netzsperren zu implementieren. Diese sollen neben anderen Maßnahmen stehen, die von Kinderschützern als durchaus sinnvoll und geeignet erachtet werden.
Nach Artikel 18 des Entwurfs soll jeder Mitgliedstaat verpflichtet werden, die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um Internetsperren von Seiten, die "Kinderpornographie enthalten oder verbreiten" zu realisieren. Dabei sind Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bisher fraglich. Vordergründig sieht es so aus, als würde man moderater vorgehen als beispielsweise in Deutschland und zusätzliche Kontrollmechanismen gegen einen Missbrauch dieser Maßnahme treffen. So heißt es, dass "insbesondere [...] sichergestellt werden" soll, "dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können."
Auffällig ist allerdings, dass dieser Entwurf, wie auch das geplante deutsche Gesetz, "technikoffen" formuliert ist, das heißt, dass die Sperren durch beliebige technische Mittel realisiert werden können. Unter Umständen könnte die Formulierung sogar auch die Nutzung der sogenannten Deep Packet Inspection (DPI) bewusst mit einschließen. Kritiker der geplanten Internetsperren werden daher außer der nationalen Gesetzgebung in nächster Zeit auch die diesbezüglichen Verhandlungen der EU aufmerksam verfolgen müssen. (Annika Kremer)
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ugrim am 03.05.2009 08:57:47: |
AluMiez am 04.05.2009 11:32:01: |
Annika_Kremer am 04.05.2009 17:45:53: |