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31. Juli 2007
Kino vs. Camripper Wegen Taschendurchsuchung 60.000 Dollar Entschädigung gefordertWeil ihre Tasche auf "missbräuchliche" Art nach Kameras durchsucht worden sei, will eine Kanadierin die Kinokette Guzzo auf 60.000 Dollar Schadenersatz verklagen. Sie habe der Durchsuchung nicht zugestimmt, woraufhin ein Mitarbeiter des Kinos in "wilder Manier" dennoch die Tasche durchwühlt hätte. Sie habe mitnichten die Absicht gehabt, den Film mit einer Kamera aufzunehmen und auch keine entsprechenden Geräte dabei gehabt, so die Kinogängerin, die sich in ihrer Würde verletzt sieht. Ihr Anwalt legte nahe, dass es "weniger invasive" Formen der Kontrolle gäbe und legte beispielsweise das Durchleuchten von Taschen mit Röntgenstrahlen nahe. Die Kinokette leistet sich indessen ein millionenschweres Securityprogramm - die Taschendurchsucher wollen ja schließlich ebenfalls bezahlt werden. Weshalb sie im konkreten Fall eine wehrhafte Kinogängerin zur Kontrolle aussuchten, ist unklar - die üblichen Kandidaten für Taschenkontrollen sind männliche Kinogänger zwischen 18 und 35 mit Rucksack. Da Kanada bekanntlich ein Camripperparadies ist, müsse für das Vorgehen der Kinobetreiber Verständnis aufgebracht werden, so die Stimmen aus dem Filmbusiness. 20% aller Camrips seien 2005 aus Kanada gekommen - eine interessante Zahl, da zu anderen Gelegenheiten auch schon Den Betreibern sollte dennoch dringend jemand erklären, dass qualitativ ernstzunehmende Camrips in der Regel aus den Projektionsräumen der Kinos aus abgefilmt werden. Die Besucher mit Taschenkontrollen und ähnlichen Repressionen zu nerven, ist angesichts dessen vollkommen unnötig. Und man spart sich nebenbei Schadenersatzklagen und die Anschaffung von Röntgengeräten. Wobei - ob die Klage angenommen wird, muss das Gericht in Quebec noch entscheiden. Verwandte News
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