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31. Juli 2007

Kino vs. Camripper Wegen Taschendurchsuchung 60.000 Dollar Entschädigung gefordert

Weil ihre Tasche auf "missbräuchliche" Art nach Kameras durchsucht worden sei, will eine Kanadierin die Kinokette Guzzo auf 60.000 Dollar Schadenersatz verklagen. Sie habe der Durchsuchung nicht zugestimmt, woraufhin ein Mitarbeiter des Kinos in "wilder Manier" dennoch die Tasche durchwühlt hätte.

Sie habe mitnichten die Absicht gehabt, den Film mit einer Kamera aufzunehmen und auch keine entsprechenden Geräte dabei gehabt, so die Kinogängerin, die sich in ihrer Würde verletzt sieht. Ihr Anwalt legte nahe, dass es "weniger invasive" Formen der Kontrolle gäbe und legte beispielsweise das Durchleuchten von Taschen mit Röntgenstrahlen nahe.

Dem widersprach der Kinobetreiber: 70.000 Dollar kosten diese Geräte, die in der Regel an Flughäfen zur Taschenkontrolle eingesetzt werden, diese Summe könne nicht aufgebracht werden.

Die Kinokette leistet sich indessen ein millionenschweres Securityprogramm - die Taschendurchsucher wollen ja schließlich ebenfalls bezahlt werden. Weshalb sie im konkreten Fall eine wehrhafte Kinogängerin zur Kontrolle aussuchten, ist unklar - die üblichen Kandidaten für Taschenkontrollen sind männliche Kinogänger zwischen 18 und 35 mit Rucksack.

Da Kanada bekanntlich ein Camripperparadies ist, müsse für das Vorgehen der Kinobetreiber Verständnis aufgebracht werden, so die Stimmen aus dem Filmbusiness. 20% aller Camrips seien 2005 aus Kanada gekommen - eine interessante Zahl, da zu anderen Gelegenheiten auch schon externer Link in neuem Fenster folgtüber die Hälfte aller Camrips aus Kanada stammen sollten.

Den Betreibern sollte dennoch dringend jemand erklären, dass qualitativ ernstzunehmende Camrips in der Regel aus den Projektionsräumen der Kinos aus abgefilmt werden. Die Besucher mit Taschenkontrollen und ähnlichen Repressionen zu nerven, ist angesichts dessen vollkommen unnötig. Und man spart sich nebenbei Schadenersatzklagen und die Anschaffung von Röntgengeräten.

Wobei - ob die Klage angenommen wird, muss das Gericht in Quebec noch entscheiden.

  • 28 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Bdeluxe junge, wie alt bist du eigentlich? Jedes Kleinkind lernt dass man mit Gewalt (und in diesem Fall auch noch extrem sinnlose und ungerechtfertigte) nicht weiterkommt und sich nur Schwierigkeiten einhandelt. Außerdem ist es ist keine notwehr solange der typ dich nicht als erstes angreift (und zwar richtig handgreiflich, nicht nur taschen durchsuchen und ein bisschen ...

    smartphoenix am 01.08.2007 14:49
  • Das finde ich jetzt schon heftigstenst lustigst, das brauch ich bloss wirken zu lassen dann kitzeln mich meine Synapsen so doll dass ich lachen tuen muss. Zitat: Zitat von smartphoenix Wenn ich einmal gegen meinen Willen durchsucht werden sollte, dann würde ich auf ganz primitive Art und Weise den Kontrolleur verprügeln, anzeigen und niewieder einen Kinosaal dieses Kinos ...

    prepassenger am 01.08.2007 18:51
  • Auch das Vermögen ist ein Notwehrfähiges Gut, insofern wenn jemand deine Taschen durchsuchen will, welcher kein Recht dazu hat, was wohl auf die meisten Personen zutrifft, du diese Durchsuchung nicht möchtest und das auch sagst, der Spinner aber anfängt handgreiflich zu werden und versucht an deine Tasche zu kommen, hast du serwohl das Recht diesen Angriff auf dein Vermögen mit geeigneten Mitteln abzuwehren, wie Stark diese Abwehr sein darf und ...

  • Zitat: Zitat von prepassenger Das finde ich jetzt schon heftigstenst lustigst, das brauch ich bloss wirken zu lassen dann kitzeln mich meine Synapsen so doll dass ich lachen tuen muss. Genau, Keule macht Beule. Ist halt schwierig Gewalt zu verteidigen Ich schreibe nur das ich Gewalt bis zum letzten auslasse....erst dann wird sie angewendet. Ist schon schwierig zu verstehen.....

    smartphoenix am 02.08.2007 03:27
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