gullinews am Dienstag, 19.06.2007 16:36 Uhr
Schon im Februar 2004 wurde ein 14jähriger Junge von einem 17jährigen mit Messerstichen und Schlägen getötet worden. Manhunt, ab 18 freigegeben, hätte den Jugendlichen zu seinem Mord "inspiriert, so die Eltern des Opfers. Das British Board of Film Classification verbot nun den Vertrieb des Games in Großbritannien, da es einen extremen Fokus auf "Verfolgung und brutalem Abschlachten" habe. Die virtuellen Morde in Manhunt wiesen einen "andauernden und sich steigernden sadistischen Charakter" auf.
Gegen das Verbot des Spiels, das für die PS2 und die Wii auf den Markt kommen soll, kann Rockstar innerhalb von sechs Wochen Berufung einlegen.
Die Eltern des ermordeten Jungen werfen der Spieleindustrie "unverantwortliches Verhalten" vor und begrüßten die Entscheidung des BBFC mit großer Erleichterung. Rockstar widerspricht dieser Darstellung, hingewiesen wird darauf, dass die Spiele für ein erwachsenes Publikum gedacht seien und verantwortungsvoll im Handel abgegeben würden.
Zumindest die polizeilichen Ermittlungen im Mordfall stützen die Argumentation der Eltern nicht. Das Motiv für den brutalen Mord sei nicht das Nachstellen eines Spielszenarios gewesen, sondern habe in simplem Raub bestanden. Und auch das Alter des Täters spricht nicht unbedingt für das Verbot: hätten geltende Gesetze gegriffen, dann wäre der 17jährige Täter niemals an das für ihn nicht freigegebene Spiel gelangt.
Einmal mehr werden damit rechtliche Maßnahmen ergriffen, die an den Umständen der als Begründung herangezogenen Tat absolut gar nichts ändern. Wer 2003 illegal an ein nicht freigegebenes Spiel kommt, wird auch 2007 illegal an ein nicht freigegebenes Spiel kommen.
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am 07.02.2008 08:05:37: |
paiks am 07.02.2008 08:17:24: |
Chronoton am 07.02.2008 14:00:45: |
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